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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-09-19

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-19

Wortprotokoll

Biodiversität ist bekanntlich eines dieser Modewörter, die wir zwar immer wieder hören, bei denen wir aber kaum je erfassen, worum es wirklich geht. Denn die Dimensionen der Biodiversität sind enorm. Die Biodiversität umfasst die verschiedensten Lebensformen: von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Bakterien bis hin zu den unterschiedlichsten Lebensräumen zu Land und Wasser wie auch in der Luft, und das rund um den Globus. Sie umfasst sogar die genetische Vielfalt innerhalb aller Arten, Unterarten, Sorten und Rassen.

Auch im Bundeshaus ist die Biodiversität gerade en vogue. So debattieren wir hier die Biodiversitäts-Initiative. Neben allen bereits geltenden Natur- und Heimatschutzbestimmungen fordert diese Initiative einen zusätzlichen Verfassungsartikel, der einzig und allein für die Schweiz gelten würde, mit der ausdrücklichen Verpflichtung zum Schutz und zur Schonung von Landschaften, Ortsbildern und geschichtlichen Stätten. Eine kluge Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung schliesst die Initiative aber faktisch aus, und darum ist sie falsch.

Nach der Fair-Food-, der Hornkuh-, der Landschaftsschutz- und der Massentierhaltungs-Initiative - über letztere stimmen wir ja demnächst ab - nehmen Natur- und Landschaftsaktivisten damit ein weiteres Mal die Landwirtschaft, die Tourismusregionen und ganz allgemein den Wirtschaftsstandort Schweiz unter Beschuss. Dabei ist das Ziel einer reichen Biodiversität völlig unbestritten, ist ihre Erhaltung doch bereits ein sehr breit beachtetes Thema. Alle massgebenden Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind dafür sensibilisiert und darin involviert.

Trotz der allgegenwärtigen Präsenz des Themas gilt es aber, mit solch populistischen Initiativen aufzupassen und das Kind keinesfalls mit dem Bade auszuschütten. Verfassung und geltendes Recht gewährleisten einen sachgerechten Schutz von Natur, Landschaft und Biodiversität. Den Kantonen und Gemeinden, die diese Vorschriften umsetzen müssen, lässt die geltende Rechtsordnung einen Ermessensspielraum, der pragmatische und genau deshalb eben auch zielführende Lösungsansätze in den konkreten Betriebs- und Bauprojekten erlaubt.

Der von den Initianten angepeilte Schutzgedanke geht eindeutig zu weit. Eine Annahme der Initiative würde die Kompetenzen und Handlungsspielräume der Fachbehörden massiv einschränken. Der verlangte absolute Schutz geht zulasten des privaten Eigentums. Man würde weitere Hürden für die wirtschaftliche Entwicklung aufbauen, und in der Energie- und in der Landwirtschaft käme es bei der politischen Umsetzung zu erheblichen Zielkonflikten. Die Initiative ist deshalb abzulehnen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates ist aber auch nicht viel besser. Er führt seinerseits zu Nutzungsbeschränkungen und Enteignungen. Trotz bereits intensiver Bemühungen zugunsten der Biodiversität wäre vor allem die Landwirtschaft erheblich betroffen. Schliesslich gefährden Initiative und Gegenvorschlag eine sichere Stromversorgung, indem Wasserkraftprojekte erschwert oder gar verunmöglicht würden. Alles in allem wären erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheiten die Folge.

Die Schweiz hat im Bereich der Biodiversität bereits erhebliche Anstrengungen unternommen und die Förderung der Biodiversität in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert, so beim Gewässerschutz. Die Ökologisierung der Wasserkraft und die Revitalisierung von Gewässern sind bereits weit fortgeschritten. Ökologische Aufwertungen auf privatem Eigentum müssen, ob Sie es nun wollen oder nicht, eben auch auf freiwilliger Basis abgestützt sein. Alles andere käme einer faktischen Enteignung gleich. Die zusätzlichen 100 Millionen Franken, die all die zusätzlichen Schutzkonzepte kosten würden, können wir andernorts gescheiter einsetzen.

Es braucht deshalb weder die Initiative noch den Gegenvorschlag.