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Haab Martin · Nationalrat · 2022-09-19

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-19

Wortprotokoll

In wenigen Worten gesagt, verlangt die Biodiversitäts-Initiative zwei Dinge: mehr Flächen und mehr Geld. Wie Sie wissen, sind Flächen in unserem Land Mangelware, vor allem die ackerfähigen Fruchtfolgeflächen, auf denen - gemäss unserem Verfassungsauftrag, wie er in den Artikeln 102, 104 und 104a der Bundesverfassung festgehalten ist - Nahrungsmittel produziert werden. Da die Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen vor allem auf Landwirtschaftsland stattfinden soll, muss dies im Wissen um die aktuelle globale Lage in der Nahrungsmittelversorgung geradezu als fahrlässig bezeichnet werden. Ob für dieses Unterfangen mehr Geld lockergemacht werden kann, muss Ihnen vermutlich unser Finanzminister beantworten. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Begehrlichkeiten nach Staatsgeldern seit Längerem überborden.

19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden als Biodiversitätsförderflächen durch die Landwirte genutzt und bewirtschaftet. Dabei liegen die gesetzlichen Anforderungen bei 7 Prozent. Diese 19 Prozent Nutzflächen beinhalten Blühstreifen, extensiv bewirtschaftete Wiesen, Brachen, Hochstammobstbäume und vieles mehr. Es sind gut 190[NB]000 Hektaren, die die Landwirtschaft grösstenteils freiwillig für die Artenvielfalt zur Verfügung stellt.

Weder den Initianten noch dem Bundesrat mit dem indirekten Gegenentwurf ist dies genug. Man fordert mehr und noch mehr. In der Flächenbilanz des Bundes sowie der Umweltorganisationen werden viele dieser Biodiversitätsförderflächen, die bereits bestehen, negiert und als schlecht oder ungenügend abklassiert. Doch die Bäuerinnen und Bauern haben in den letzten 25 Jahren genau das gemacht, was ihnen die Ökoberater und Bundesämter aufs Auge gedrückt haben. Sie mussten die unflexiblen Vorgaben umsetzen.

Das Nichtanerkennen dieser Biodiversitätsförderflächen sowie das Nichtanerkennen der artenreichen Alpungsflächen als Teil der Erfüllung der internationalen Schutzziele ist für mich eine Bankrotterklärung mit Blick auf die staatlichen Vorgaben der letzten Jahrzehnte. Da können Sie sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Denn diese Vorgaben wurden durch die Agrarpolitik dieses Rates gesetzt.

Der Gegenentwurf will mit der Ausweitung der geschützten Gebiete, den Nutzungsbeschränkungen für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sowie den Vernetzungsinfrastrukturen zusätzlich über 100[NB]000 Hektaren aus der Nahrungsmittelproduktion nehmen. Dies führt zu einer noch höheren Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten aus dem nahen und fernen Ausland.

Ich komme nicht darum herum, Ihnen die Parallelität zur Energieversorgung aufzuzeigen. Ich muss gerade mal zwei Jahre zurückblenden: Es war die Zeit, als man das AKW Mühleberg stilllegte. Damals kalkulierte die Politik mit weit über 10 Terawattstunden Strom, die in den nächsten Jahrzehnten über Importe gedeckt werden müssen. Heute stehen wir vor beinahe unlösbaren Problemen. Sie, Frau [PAGE 1531] Bundesrätin Sommaruga, betonen bei jeder sich bietenden Gelegenheit, wie wichtig die Selbstversorgung mit erneuerbarer Energie für unser Land sei, und Sie kämpfen um jede hier produzierte Kilowattstunde, weil wir uns so peu à peu unabhängiger vom Ausland machen. Dem will ich nichts entgegensetzen. Diese Analyse erachte ich als korrekt.

Aber wie steht es um die Nahrungsmittelversorgung? Sind wir hier nicht genauso vom Ausland abhängig wie bei der Energie? In Tat und Wahrheit ist die Abhängigkeit beim lebensnotwendigen Essen noch viel grösser als bei der Energie. Ich fühle mich keineswegs als Prophet, aber wir werden, so wahr ich hier stehe, schon in wenigen Jahren in diesem Saal darüber debattieren, wie wir unsere Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln stärken können, um unabhängiger von Importen aus dem Ausland zu werden. Fehler zu machen mag erlaubt sein, aber nichts aus den Fehlern zu lernen, erachte ich als grundfalsch. Genauso wie bei der Energie dürfen wir uns bei der Nutzung unserer Landwirtschaftsflächen nicht in einer falschen Sicherheit wiegen und uns durch die Umsetzung der Initiative und des Gegenentwurfes bei der Ernährung unserer Bevölkerung noch abhängiger vom Ausland machen. Denn dann müssen wir nicht nur zu zweit duschen, sondern auch das Mittagessen mit dem Nachbarn teilen.

Empfehlen Sie nicht nur die Initiative zur Ablehnung, sondern treten Sie auch nicht auf den Gegenentwurf des Bundesrates ein. Die Schweizer Bevölkerung wird Ihnen schon sehr bald dankbar dafür sein.

[VS]