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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-09-20

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir sprechen hier in der Differenzbereinigung über die Erlasse 1 bis 3.

In Erlass 1 hat der Ständerat in Artikel 1 Litera b - Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels - den Zweck insofern erweitert, als auch der Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels umfasst sein soll. Dies betrifft auch den Titel von Artikel 8 sowie Absatz 1 von Artikel 8. Ihre Kommission hat dies so gutgeheissen.

Sodann sah der vom Nationalrat unterstützte Entwurf des Bundesrates in Artikel 12 Absatz 2 vor, dass für Berg- und Randgebiete, bei denen eine besondere Ausgangslage besteht, nach Möglichkeit eine zusätzliche Unterstützung vorgesehen werden soll. Der Ständerat hat diesbezüglich eine stärker verpflichtende Formulierung gewählt, wonach bei den entsprechenden Voraussetzungen zusätzliche Unterstützungen vorgesehen sind. Ihre Kommission stimmt dem zu.

Zu Erlass 2 bezüglich des Heizungsersatzprogramms: Das vom Nationalrat verabschiedete Sonderprogramm zum Ersatz von Heizungsanlagen - über eine Änderung des Energiegesetzes, mit den Artikeln 50a, 50b und 52a - wurde vom Ständerat insofern modifiziert, als es als Impulsprogramm auch Massnahmen der Energieeffizienz umfasst. Ansonsten wurde das Konzept des Nationalrates - 200 Millionen Franken pro Jahr, Befristung auf zehn Jahre, Vollzug durch die Kantone - mit einer Ausnahme übernommen. Die Ausnahme betrifft die im Nationalratskonzept vorgesehenen Bürgschaften. Diese wurden gestrichen. Das Impulsprogramm des Ständerates wurde in einem einzigen Artikel, in Artikel 50a, statuiert. Dieser ersetzt die Artikel 50a, 50b und 52a in der nationalrätlichen Fassung.

Ihre Kommission hat dem Konzept des Ständerates an ihrer gestrigen Sitzung zugestimmt und einen Streichungsantrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, den entsprechenden Minderheitsantrag Rösti auf Streichung abzulehnen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dabei folgende Gedanken gemacht: Ziel ist eine Beschleunigung, dies vor dem Hintergrund der nach wie vor zu tiefen Sanierungsquote. Mit der Laufzeit von zehn Jahren wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Branche aktuell belastet und eine Fachkräfte-Ausbildungsoffensive nötig ist. Mit dem Klimaschutz einher geht auch eine Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern. Die Minderheit Rösti will, wie gesagt, das Heizungsersatzprogramm streichen. Es wird zum einen auf die finanziellen Lasten verwiesen und darauf, dass die Mittel in erster Linie in die Stromversorgungssicherheit investiert werden sollen. Namens der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, wie gesagt, diesen Streichungsantrag abzulehnen.

Ich komme zu Erlass 3, dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Sonderprogramms zum Ersatz von Heizungsanlagen beziehungsweise neu dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Impulsprogramms für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz: Hier geht es um einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken für zehn Jahre. Auch dieser wird von der Mehrheit Ihrer Kommission gutgeheissen. Die bereits erwähnte Minderheit votiert [PAGE 1541] konsequenterweise für Nichteintreten. Namens der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, den Nichteintretensantrag abzulehnen.

Zum Paket gehört sodann - Sie haben es gehört - auch ein vom Ständerat neu vorgelegter Erlass 4, nämlich das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter. Diesen Erlass konnte Ihre Kommission noch nicht fertig beraten. Wir beschäftigen uns heute in der Differenzbereinigung deshalb ausschliesslich mit den Erlassen 1 bis 3.

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