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preparatory:AB 30641

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Wir haben ja noch einen Einzelantrag Fischer zu Artikel 9 Absatz 1. Er will dort präzisieren: "Der klagende Staat hat nachzuweisen, dass das Kulturgut von wesentlicher Bedeutung für sein kulturelles Erbe ist und rechtswidrig eingeführt wurde." Ich habe vorhin erwähnt, dass die Präzisierung, die Ihnen die Kommission beantragt, bereits eine Anregung aus der Parlamentarischen Initiative Fischer war. Die Formulierung des Einzelantrages Fischer wurde in der Kommission geprüft; es gab schon einen Antrag von Kollege Kofmel mit dieser Formulierung. Die Kommission hat sich aber entschieden, diese Präzisierung nicht hineinzunehmen, weil sie eben einfach unnötig ist. Wir beziehen uns da ja auf vorhergehende Artikel, in denen bereits festgehalten ist, dass es ja ein Gut von wesentlicher Bedeutung sein muss aufgrund der Verträge mit anderen Staaten.

Die Kommission beantragt Ihnen in diesem Sinne, diesen nicht nötigen Antrag Fischer abzulehnen.