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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-09-20

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20

Wortprotokoll

Diese Motion wurde in der Kommission zu ähnlich später Stunde behandelt. Das spiegelt sich auch im Abstimmungsresultat wider: Mit 4 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Motion anzunehmen; eine Minderheit beantragt Ihnen, sie abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Motion am 16. September 2021 mit 109 zu 76 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ deutlich angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die Grundlage dafür schafft, dass eine zweckmässige und sichere Umnutzung von Mitteln und Gegenständen für Kinder und Jugendliche tarifarisch abgegolten wird. [PAGE 790]

Worum geht es? Kinder und Jugendliche sind unterschiedlich gross und schwer. Deshalb braucht es für sie bei allen medizinischen oder paramedizinischen Materialien immer viele verschiedene Grössen, wobei am Schluss jeweils nur eine Grösse für ein Kind angewendet werden kann. Die Vorhalteleistungen für diese teilweise natürlich nur selten gebrauchten Materialien sind teuer und rechnen sich betriebswirtschaftlich nicht. Zudem lassen sie sich nur teilweise über gemeinwirtschaftliche Leistungen abdecken. Tarifarisch können nämlich nur Materialien verrechnet werden, die effektiv verwendet wurden. Ergo können die meisten Materialien nicht abgerechnet werden, weil sie Vorhaltematerialien sind.

Das führt dazu, dass die nötigen Materialien vielfach fehlen, weil sie nicht mehr am Markt erhältlich sind oder weil sie bei der Behandlung kaum gebraucht werden. Dazu ist in der Motion ein Beispiel erwähnt worden: Ein Kinderspital hat nur noch zwei Urinkatheter-Grössen an Lager, eine für Säuglinge und eine für Erwachsene. Bei einem fünfjährigen Knaben mit Harnverhalt muss anstelle eines[NB]Urinkatheters[NB]eine[NB]Magensonde verwendet werden - das ist kein Witz! -, weil der Säuglingskatheter herausrutscht und der Erwachsenenkatheter viel zu gross ist. Die Magensonde kann der Versicherung für diese sachfremde Anwendung aber nicht in Rechnung gestellt werden, weil die Magensonde eben nicht als Urinkatheter verwendet werden darf, sondern nur für eine Magenbehandlung. Hier setzt die Motion an und möchte eine entsprechende Korrektur.

Der Bundesrat führt aus, dass das Lagermanagement Sache der Leistungserbringer sei, nicht der Grundversicherung. Er fordert zur Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern auf - wir reden jetzt vom stationären und vom ambulanten Teil -, also zur Zusammenarbeit zwischen Kinderspitälern, aber auch zwischen Spitex-Organisationen. Die Finanzierung der Vorhalteleistungen durch die OKP sei, so der Bundesrat, aus den genannten Gründen nicht zulässig.

Der Bundesrat sieht aber Handlungsbedarf und stellt auch in Aussicht, dass er sich vorstellen kann, bei der nächsten Tarifrevision entsprechend Einfluss zu nehmen. Er führt auch aus, dass er dies bei der Revision des sogenannten Tarmed schon zweimal gemacht habe. Nun ist aber gleichzeitig auch bekannt, dass der Bundesrat die sogenannte Tardoc-Revision, die seit Längerem hängig ist, nicht genehmigt, sondern zurückgewiesen hat. Diese Revision lässt also auf sich warten. Der Bundesrat führt denn auch aus, dass es frühestens 2024 möglich wäre, hier allenfalls eine Anpassung zu machen.

Ihre Kommission stellt fest, dass generell seit längerer Zeit ein Handlungsbedarf bei der adäquaten Vergütung der Leistungen der Kindermedizin besteht. Das stellt auch der Bundesrat nicht in Abrede. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, so die Kommission, müssen deren besondere Bedürfnisse auch adäquat berücksichtigt werden. Das gilt aus der Sicht der Kommission gerade auch für Mittel und Gegenstände, die etwa an die unterschiedlichen Grössen der Kinder und Jugendlichen angepasst werden müssten. Diese fehlen dann aus diesem Grund, sodass andere Mittel und Gegenstände umgenutzt werden müssen.

Mit der Motion möchte die Mehrheit dieses Problem angehen. Es gibt einen Minderheitsantrag. Ich bitte Sie aber im Namen der Mehrheit, ihrem Antrag zu folgen.