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Egger Kurt · Nationalrat · 2022-09-20

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche für die grüne Fraktion.

In diesem Block geht es insbesondere um die Ziele. Dass wir einen Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative besprechen, heisst auch, dass wir für die Biodiversität einen Schritt vorwärts machen müssen. Wir wissen ja alle, dass wir uns in Bezug auf die internationalen Verpflichtungen weit im Hintertreffen befinden.

Bei Artikel 1 unterstützen wir die Mehrheit. Die Vernetzung, die hier zum Zuge kommt, ist für die Erhöhung der Artenvielfalt entscheidend. Die Kerngebiete als Lebensräume seltener Arten müssen miteinander vernetzt sein, eine einzelne Fläche für sich genommen hat noch keinen wirklichen Nutzen. Das Systemische, also die Abhängigkeiten des einen vom anderen, ist das Wesen der Biodiversität. Trotzdem will die Minderheit hier ein zentrales Element streichen.

Bei Artikel 1 Buchstabe dter folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Das Wort "Schönheit" bringt zum Ausdruck, dass Naturlandschaften eine wichtige Leistung für die Schweiz erbringen.

Zur Baukultur: Wir unterstützen grundsätzlich die gesetzliche Verankerung und Förderung der Baukultur. Die Baukultur, die eigentlich schon immer Gegenstand des Natur- und Heimatschutzgesetzes war, hat sehr wohl etwas mit Biodiversität zu tun, und zwar allein deshalb, weil wir uns zum allergrössten Teil in bebautem und gestaltetem Raum bewegen, d. h. von Menschenhand gestaltete Flächen und Räume nutzen. Wir sehen aber auch ein, dass es Sinn macht, das Thema Baukultur dort zu behandeln, wo generell über Kultur gesprochen wird. Wir unterstützen deshalb den Mehrheitsantrag auf Streichung der Artikel 17b und 17c. Entsprechend unterstützen wir selbstverständlich auch die separate Motion; sie kann dann im Rahmen der Kulturbotschaft behandelt werden. Es ist sicher auch von Vorteil, diese Vorlage zu entlasten.

Bei Artikel 12h lehnen wir den Minderheitsantrag mit der Kann-Formulierung ab. Mit der Übernahme dieser Regelung von der Verordnung ins Gesetz werden das Legalitätsprinzip und die Rechtssicherheit gestärkt, ohne dass weitergehende Kompetenzen oder Pflichten für Bund und Kantone geschaffen werden. Es ist genau wie bisher. Es hätte weitreichende Folgen, wenn wir hinter das geltende Recht zurückgingen. "Können" in diesem Absatz bedeutete, dass die Kantone auf eine Beachtung der Inventare in ihren Aufgaben vollständig verzichten dürften. Das entspräche einem Rückschritt gegenüber heute.

Artikel 18bis ist sicher der wichtigste Artikel in dieser Vorlage; er entscheidet darüber, ob wir mindestens einen kleinen Schritt vorwärts in Richtung mehr Biodiversität machen können. Primär unterstützen wir natürlich grundsätzlich die Minderheit I (Klopfenstein Broggini). Wir wissen alle, dass die Situation ernst ist und dass wir gemäss wissenschaftlichen Kriterien viel weiter gehen müssten. Ebenso hat sich die Schweiz im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verpflichtet, bis 2030 dafür zu sorgen, dass 30 Prozent unserer Fläche Schutzgebiete sind.

Eine deutliche Mehrheit unserer Fraktion wird den Antrag der Minderheit II (Jauslin) befürworten. Die Minderheit Jauslin verzichtet auf ein explizites Flächenziel und auf eine Liste der Kerngebiete. Sie setzt auf Qualitätsverbesserungen in den bestehenden Gebieten und zeigt auf, wie zusätzliche Biodiversitätsgebiete erarbeitet werden sollen. Gemäss Aussagen der Verwaltung dürften bei den Minderheiten II (Jauslin) und III (Graber) die Wirkungen mit Blick auf eine verbesserte Biodiversität ähnlich sein. Es ist also auch eine taktische Frage, mit welchen Konzepten wir in unserem Rat eher eine mehrheitsfähige Vorlage erreichen - und das möchten wir. Der Zweitrat muss diesen Artikel sicher nochmals genau anschauen.

Den Einzelantrag Müller-Altermatt zu Artikel 18bis Absatz 3quater lehnen wir ab. Der ökologische Leistungsnachweis und die Schutzgebiete sollen getrennt bearbeitet werden.