AB 306569
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich für die Verwirrung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich spreche namens der FDP-Liberalen Fraktion zu Block 1. Die FDP-Liberale Fraktion wird mit einer Ausnahme grossmehrheitlich jeweils der Mehrheit folgen. Eine Pattsituation haben wir bei Artikel 18bis, aber der Reihe nach.
Gemäss dem Zweckartikel - konkret: Artikel 1 Litera d - soll die einheimische Tier- und Pflanzenwelt in ihrer biologischen Vielfalt geschützt und vernetzt werden. Eine Minderheit Graber will die Vernetzung streichen. Dies blendet aus, dass es für das Überleben der Arten notwendig ist, dass die Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, miteinander vernetzt sind. Weitere Minderheiten, nämlich die Minderheit I (Müller-Altermatt) und die Minderheit II (Wismer Priska), wollen die Zweckbestimmung in Litera dter, wonach die Leistungen, die sich aus der biologischen Vielfalt sowie der landschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Mensch und Umwelt ergeben, sicherzustellen sind, entweder abschwächen oder ganz streichen. Aber auch immaterielle Leistungen tragen zur räumlichen Identifikation bei, bieten Genuss und fördern Erholung, Bewegung und Gesundheit. Sie stärken so den Wirtschaftsstandort Schweiz. Wir lehnen die Anträge dieser Minderheiten deshalb ab.
Dies gilt auch für die Minderheit Egger Mike bei Artikel 12h, welche aus der Bestimmung, dass die Kantone die Inventare des Bundes im Rahmen ihrer Interessenabwägung bei ihren Planungen berücksichtigen, in eine Kann-Bestimmung umformulieren will.
Eine zentrale Bedeutung kommt Artikel 18bis, "Ökologische Infrastruktur", zu. Diesbezüglich hat sich die Mehrheit der Kommission hinsichtlich der Kerngebiete auf die Festlegung eines Mindestprozentsatzes - 17 Prozent ab 2030 - geeinigt, mit einer Auflistung dessen, was zu den Kerngebieten zu zählen ist; dies in Abänderung des Konzeptes des Bundesrates, welches eine entsprechende Kompetenzdelegation an den Bundesrat vorsieht. Die Hälfte der FDP-Liberalen Fraktion wird die Mehrheit unterstützen, weil damit wir als Gesetzgeber bestimmen, was zu den Kerngebieten gehört. Mit der gesetzlichen Verankerung ergibt sich Klarheit und Planungssicherheit. Wichtig dabei ist, dass bei der Festlegung dieser Biodiversitätsgebiete das Interesse an der Versorgungssicherheit, insbesondere in den Bereichen Energie und Ernährung, berücksichtigt wird.
Einen anderen Ansatz wählt die Minderheit II (Jauslin). Sie verzichtet auf eine quantitative Zielsetzung in Form einer Prozentzahl und verfolgt einen qualitativen Ansatz. Gemäss diesem Konzept legt der Bund Lage und Ziele der Biodiversitätsgebiete aufgrund wissenschaftlicher Kriterien fest. Die Kantone bestimmen dann den genauen Perimeter und erarbeiten pro Gebiet mit den Betroffenen einen Managementplan mit den Massnahmen, welche für die Bewirtschaftung und die Erhaltung der dortigen gefährdeten Arten und Lebensräume erforderlich sind. Diesen Ansatz unterstützt die andere Hälfte der FDP-Liberalen Fraktion. Die FDP-Liberale Fraktion folgt damit zur Hälfte der Mehrheit und zur Hälfte der Minderheit II (Jauslin).
Die Minderheit I (Klopfenstein Broggini) will den Anteil der Kerngebiete auf 20 Prozent im Jahr 2030 bzw. 30 Prozent im Jahr 2040 festlegen. Dies lehnen wir als übermässig ab. Ebenfalls mehrheitlich ablehnen werden wir den Minderheitsantrag III (Graber), der auf sämtliche Quantifizierungen verzichten will.
Damit habe ich nun eine Minute weniger gesprochen und meinen Fauxpas, so hoffe ich, wiedergutgemacht.