Lexipedia

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-09-21

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Ich spreche zu Block 2. Wie bereits in Block 1 ausgeführt, erachten wir die Vernetzung zwischen den Schutzgebieten als wichtig. Darum lehnen wir, wie bereits bei Artikel 1 Litera d, auch bei Artikel 18b den Antrag der Minderheit I (Rüegger) ab, die die Vernetzung der Biotope ebenfalls streichen will. Dies betrifft auch den Antrag der Minderheit II (Page) zum selben Artikel, welche gar keine Anpassungen vornehmen und beim geltenden Recht bleiben will.

Bei Artikel 24e wird der Einleitungssatz neu formuliert, indem die geschützten Objekte mittels Verweis aufgelistet werden. Damit wird die Transparenz erhöht. Umfasst sind neu sämtliche schutzwürdigen Lebensräume, nicht bloss solche, die formell als Biotope unter Schutz gestellt wurden. Bei widerrechtlichem Verhalten muss der Verursacher oder die Verursacherin für Wiederherstellung sorgen und ansonsten angemessen Ersatz leisten. Bisher konnte die verursachende Person nicht dazu verpflichtet werden, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Diese Lücke wird nun, wie wir meinen, zu Recht geschlossen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt darum mehrheitlich die Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit II (Page) ab, die beim geltenden Recht bleiben will.

Bei Artikel 24i, wo es um die Übertragung von Vollzugsaufgaben geht, folgen wir der Mehrheit, wonach entsprechende Aufgaben an öffentlich-rechtliche Körperschaften oder an Private übertragen werden können. Dies ist nichts Neues, sondern wird in anderen Bundesgesetzen bereits so praktiziert, z. B. im Wald-, im Landwirtschafts-, im Gewässerschutz- und im Umweltschutzgesetz.

So soll neu auch im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) für Bund und Kantone die Möglichkeit bestehen, Vollzugsaufgaben an Dritte zu übertragen. Dabei geht es um die Überwachung des Zustands und der Weiterentwicklung der ökologischen Infrastruktur nach Artikel 18bis NHG,[NB]einschliesslich Erfolgskontrollen, Berichterstattung und Bekanntmachung. Weitreichende Kompetenzen sind nicht mit dabei, so insbesondere nicht der Erlass von Verfügungen. Auch bleibt die Verantwortung für den Vollzug allein bei den zuständigen Behörden. Den Antrag der Minderheit Rösti, welche diese Möglichkeit streichen will, lehnen wir ab.

Schliesslich noch zu den Änderungen anderer Erlasse: Hier folgen wir mit einer Ausnahme jeweils der Mehrheit. Die Ausnahme betrifft die Minderheit Schneider Schüttel bei Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes, welche Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt. Diese Minderheit wird von uns mehrheitlich unterstützt. Es geht darum, was vom ökologischen Leistungsnachweis erfasst sein soll. Die Minderheit Schneider Schüttel nimmt diesbezüglich den Entwurf des Bundesrates auf. Dies erscheint stimmig. Wenn nicht nur Biotope von nationaler Bedeutung, sondern auch Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung zu den Kerngebieten gezählt werden, ist deren vorschriftsgemässe Bewirtschaftung konsequenterweise ebenfalls vom ökologischen Leistungsnachweis umfasst. Abgelehnt wird hingegen der Antrag der Minderheit Clivaz Christophe, welche die Biodiversitätsbeiträge an erschwerte Bedingungen knüpfen will.