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Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2022-09-22

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetz eine wirkungsvolle Grundlage geschaffen werden muss, um Minderjährige vor ungeeigneten Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen. Zugunsten eines tragfähigen Kompromisses mit dem Ständerat springen wir in ein paar Punkten über unseren Schatten, damit wir maximal Hand bieten können. Wir positionieren uns zu den drei verbleibenden Differenzen wie folgt:

1.[NB]Prävention: Prävention ist für einen wirkungsvollen Schutz unabdingbar. Der Videospielkonsum sollte deshalb zwingend von Massnahmen in den Bereichen Erziehung, Prävention und Medienkompetenz begleitet werden, wie es in Artikel 27a Absätze 1 bis 3 vorgesehen ist. Dort knüpfe ich an das von meinem Vorredner, dem Sprecher der Minderheit, Kollege Wasserfallen, angesprochene Thema an: Damit die Kompetenz von den Eltern oder beispielsweise auch von Jugendgruppen, von erweiterten Kreisen, gefördert werden kann, braucht es eben die Absätze 1 bis 3, weil dort die Grundlage dafür geschaffen wird. Damit wird kein neues Programm verabschiedet, sondern es wird ein Ausbau und eine Anpassung des bereits bestehenden Programms "Jugend und Medien" ermöglicht, damit es dem Schutz, dem Gesetz und den erweiterten Ansprüchen gerecht wird. Deshalb ist Artikel 27a Absätze 1 bis 3 zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention extrem wichtig. Als Kompromiss sind wir bereit, Absatz 4 zu streichen. Auf dieser Ebene machen bereits die Kantone in den jeweiligen sprachregionalen Lehrplänen Vorgaben. Für den Unterricht an den Schulen haben wir dort gute Grundlagen.

2.[NB]Mikrotransaktionen: Integrierte Mikrotransaktionen in Videospielen stellen ein grosses finanzielles Risiko für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern dar. Deshalb sind wir überzeugt, dass es dazu eine griffige gesetzliche Regelung braucht. Unter der Voraussetzung, dass Regeln zum Umgang mit Mikrotransaktionen mittels einer Kommissionsmotion ausserhalb der Beratung dieses Gesetzes geschaffen werden, sind wir einverstanden, hier dem Ständerat zu folgen.

3.[NB]Jugendschutzorganisationen: Für die SP-Fraktion ist unbestritten, dass für die Erarbeitung der Jugendschutzregelung nebst den Branchenorganisationen auch Expertinnen [PAGE 1634] und Experten aus dem Jugendschutz verbindlich einbezogen werden müssen, denn damit sind wir in diesem schnell wandelnden Markt sicher, dass die aktuellen Perspektiven der Jugendlichen vertreten sind und nicht nur diejenigen der Marktinteressen. In der Kommission liessen wir uns von der Verwaltung versichern, dass es der Absicht des Bundesrates entspricht, beim Vollzug dieses Gesetzes Expertinnen und Experten einzubeziehen, also nicht nur beizuziehen. Unter dieser Voraussetzung sind wir bereit, uns auch in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

Ich bitte Sie, den grossen Linien dieses breiten Kompromisses zugunsten einer Regelung für einen wirksamen Jugendschutz zu folgen.