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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-09-22

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Wir behandeln hier zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ein wirksames Schengen-Aussengrenzenmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Reisefreiheit im Schengen-Raum. Es ist damit ein wesentliches Element der Schengen-Zusammenarbeit, die ja für die Schweiz bekanntlich aus sicherheits- und wirtschaftspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung ist.

Zur Verbesserung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen wurden in den letzten Jahren verschiedene Informationssysteme verbessert und neue Systeme geschaffen. Sie dienen alle der Vermeidung und Aufdeckung von irregulärer Migration und der Bekämpfung des Terrorismus und damit der Verhinderung von schweren Straftaten. Insgesamt[NB]stärken[NB]sie[NB]somit auch das Vertrauen in das Schengen-System.

Im Mai 2023 wird das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) eingeführt. Die Übernahme der Etias-Änderungsverordnungen "Grenze" und "Polizei" sind Inhalt der ersten Vorlage, die wir hier beraten. Mit diesen Änderungen soll die Interoperabilität mit anderen Systemen hergestellt und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Bei Etias handelt es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken und zur Ausstellung einer Reisegenehmigung im Zusammenhang mit der Einreise von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Diese Personen müssen in Zukunft vor dem Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen. Es ist ein ähnliches System, wie es die USA haben. Die Prüfung folgt anschliessend weitgehend automatisch. Besteht eine Unregelmässigkeit, werden die Gesuche nicht automatisch abgelehnt, sondern es erfolgt eine individuelle manuelle Prüfung durch die Mitgliedstaaten. In der Schweiz erfolgt diese Prüfung durch das SEM.

Mit der Einführung dieses Systems sollen die Grenzkontrollen auch vereinfacht und erleichtert werden. Dank der vorgängigen elektronischen Prüfung ist davon auszugehen, dass die Kontrollen an den Grenzübergängen verkürzt werden können. Um den Abgleich zwischen Etias und den anderen Informationssystemen zu erleichtern, sollen die Personendaten in allen betroffenen Systemen gleich erfasst und gespeichert werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellt neu eine technische Übermittlungsplattform zur Verfügung. Über diese können auch Beschwerden erhoben werden. Damit wird die Möglichkeit einer Beschwerde auch vereinfacht. Neu wird zudem klar definiert, in welchen Fällen Einzelrichter entscheiden können. Die Vorlage führt zu keinen weiteren Kosten, da diese bereits im Rahmen des [PAGE 1641] Verpflichtungskredites IV zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes genehmigt wurden.

Mit der Vorlage 2 soll eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes erfolgen. Neu soll die Abteilung Biometrische Identifikation im Fedpol die Vergleichsresultate von Suchverläufen auch manuell anpassen können, wenn die Abfrage einen automatisch generierten Treffer in den Systemen ergeben hat. Das ist wichtig für die betroffenen Personen. Die Vorlage 2 betrifft nur das technische Verfahren im Fedpol. Es wurde deshalb in der Vorbereitung auf eine Vernehmlassung verzichtet. Das ist bei der Vorlage 1 nicht der Fall; diese wurde in der Vernehmlassung weitgehend gutgeheissen.

Die Kommission hat beiden Vorlagen ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.