Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-22
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 2 also darum, die Ziele für den Ausbau der Produktion für Strom aus erneuerbaren Energien festzulegen. Der Bundesrat will gegenüber dem geltenden Recht mehr Verbindlichkeit schaffen. Deshalb spricht er im Titel von Artikel 2 von "Zielen" und nicht mehr von "Richtwerten". Diese Ziele wollen wir erreichen, und wir wollen sie auch regelmässig überprüfen.
In Absatz 3 spricht der Bundesrat von Zwischenzielen. Ihre Kommissionsmehrheit möchte, dass alle fünf Jahre Zwischenziele festgelegt werden. Deren Erreichung soll überwacht werden, damit man dann auch rechtzeitig Massnahmen ergreifen kann. Wir denken, das ist sinnvoll. Es muss dann aber noch mit dem regelmässigen Monitoring, das der Bundesrat ja ebenfalls macht, in Übereinstimmung gebracht werden. Aber das ist materiell keine Differenz.
Nun aber zu den eigentlichen materiellen Zielen, die in diesem Artikel festgehalten werden sollen, den Ausbauzielen für das Jahr 2035 und für das Jahr 2050: Es gibt im Grossen und Ganzen, kann man sagen, drei Kriterien oder Grössen, die für die Festlegung der Ziele relevant sind. Die erste Grösse ist die Dekarbonisierung. Die Frage ist hier: Wie viel zusätzlichen Strom benötigen wir dadurch, dass Öl und Gas ersetzt werden? Die zweite Grösse ist die Frage, wie gross die Importbilanz sein soll. Die Schweiz hat ja im Winter schon immer Strom importiert. Aber es ist zu entscheiden, wie gross dieser Import sein soll oder sein darf. Die dritte Grösse ist die Laufzeit der AKW. Je nachdem, wie lange die bestehenden AKW noch laufen, gehen die letzten AKW in der Schweiz ungefähr im Jahr 2034 oder dann eben im Jahr 2044 vom Netz. Bekanntlich gibt es in der Schweiz keinen fixen Abschalttermin. Die AKW können so lange laufen, wie sie sicher sind und der Betreiber die nötigen Investitionen in die Sicherheit vornimmt.
Bei der Frage, wie hoch der zusätzliche Strombedarf aufgrund der Dekarbonisierung ist, gibt es zwischen Ihrer Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat keine Differenz. Bei der Frage, wie hoch der maximale Import im Winter sein soll oder sein darf, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Die Elcom hat bisher gesagt, man könne mit einer Importbilanz von 10 Terawattstunden leben. Sie will aber jetzt diese Zahl wieder überprüfen. Ihre Kommissionsmehrheit legt einen Richtwert von 5 Terawattstunden fest. Das hat natürlich dann Auswirkungen auf den Ausbaubedarf.
Betreffend AKW-Laufzeit gibt es zurzeit keine Aussagen. In den Energieperspektiven 2050 plus haben wir es durchgerechnet: Was ist, wenn die AKW 50 Jahre laufen? Was ist, wenn die AKW 60 Jahre laufen? Aber wie gesagt, die Schweiz kennt eben keine Laufzeitbeschränkung, hier ist die Sicherheit entscheidend.
Zu den verschiedenen Anträgen möchte ich mich wie folgt äussern.
Die Minderheit I (Knecht) möchte beim geltenden Recht bleiben, sie möchte also keine verbindlichen Ziele bzw. keine Beschleunigung des Zubaus und keine Richtwerte für 2050. Das können wir nicht unterstützen. Es ist vielleicht auch etwas merkwürdig, wenn man immer sagt, die Dekarbonisierung sei nicht möglich, weil man nicht genug Strom habe, sich dann aber keine ehrgeizigen Ziele setzen möchte, wenn man die Stromproduktion ausbauen will.
Die Minderheit II (Knecht) möchte die Zielwerte für die erneuerbaren Energien gemäss Entwurf des Bundesrates festlegen. Tatsächlich war das der Vorschlag des Bundesrates. In der Zwischenzeit denken wir aber, dass es sinnvoll und richtig ist, die Ziele etwas ambitionierter zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit sieht für das Jahr 2035 ein Zubauziel von 35 Terawattstunden vor. Das ist quasi eine Verdoppelung des Bundesratsziels. Dazu hebt sie auch die Ziele für die Wasserkraft an. Auch das ist sinnvoll, wir können das unterstützen.
In der Tat ist die Importsituation heute und wohl auch in Zukunft eher unsicherer geworden. Deshalb ist es richtig, wenn im Sinne der sichereren Versorgung mit Strom die Zubauziele höher angesetzt werden. Welche Parameter aber dann genau die richtigen sind, das muss der Zweitrat noch einmal anschauen. Wichtig ist heute, dass Sie ein Signal geben. Die Versorgungssicherheit wird nämlich in Zukunft endlich, würde ich sagen, hoch bewertet. Dafür setzt man sich eben auch hohe Ziele und beschliesst die entsprechenden Instrumente.
Ich habe es beim Eintreten erwähnt, ich muss es noch einmal kurz sagen: Wer so viel Strom zubauen will, muss auch sagen, wie man das finanziert. Mit dem bestehenden Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde werden Sie wohl kaum all das stemmen können. Der Bundesrat sah deshalb zusätzlich einen Winterzuschlag von 0,2 Rappen vor. Ich denke, der Zweitrat soll dann auch noch etwas zu tun haben.
Die Minderheit III (Rieder) möchte hohe und vor allem auch noch technologiespezifische Zielwerte, und zwar bis ins Jahr 2050. Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Damit schafft man eine unnötige Starrheit im System. Es empfiehlt sich, ein Gesamtziel festzulegen, für die Realisierung dann aber die nötige Offenheit zu gewährleisten und auch technologische Entwicklungen sowie Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Ihre Kommissionsmehrheit sieht ja vor, dass man bei den Fünfjahres-Zwischenzielen auch Ziele für die einzelnen Technologien festlegt. So behält man den Überblick darüber, wo was zugebaut wird.
Ich bitte Sie hier, bei allen Minderheitsanträgen Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. [PAGE 864]