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Marti Samira · Nationalrat · 2022-09-22

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich spreche sowohl für meine Minderheiten als auch für die SP-Fraktion. Die SP-Fraktion hat die der Vorlage zugrunde liegende Motion immer unterstützt, weil wir der Ansicht sind, dass gesetzliche Grundlagen für bereits praktizierte Vorgehen durchaus Sinn machen. Für uns ist aber eine adäquate, menschenrechtskonforme Unterbringung von Asylsuchenden absolut zentral, und dies gilt eben auch für die Unterbringung an der Grenze. In dieser Vorlage sehen wir vor allem in zwei Belangen Korrekturbedarf:

1.[NB]Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss einer Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wurde, das Recht zur Verfügung stehen, jederzeit ein Gericht anzurufen, damit dieses so rasch als möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs befinden kann. Wenn eine Überprüfung, wie im Moment in der Vorlage vorgesehen, nur nachträglich geschehen kann, wird diesen Personen im Fall einer Festhaltung zur Ausschaffung dieses Recht genommen, da sie direkt nach der Festhaltung an einen Nachbarstaat übergeben werden. Wir fordern mit der Minderheit Marti Samira eine Korrektur.

2.[NB]Wir kennen analog zur kurzen Festhaltung bereits einen ähnlichen Freiheitsentzug in Form der Administrativhaft zur Vorbereitung und Durchsetzung einer Ausschaffung. Dort wird heute bereits im Ausländer- und Integrationsgesetz festgelegt, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht festgehalten werden dürfen; dies ist explizit verboten. Wenn nun aber eine neue Form des Freiheitsentzuges im Ausländergesetz geschaffen wird, dann soll diese Regelung auch dort übernommen werden, sodass der Schutz der Kinder unter 15 Jahren, auch mit Blick auf die Kinderrechtskonvention, gewährleistet ist. Für deren Unterbringung wäre dann jeweils die Zusammenarbeit mit der Kesb notwendig, um andere Lösungen zu finden, so wie wir das bereits heute in der Administrativhaft kennen.

Die Kinderrechtskonvention wurde von unserem Land bereits 1997 ratifiziert. Sie schreibt vor, dass Kindern nur als letztes Mittel die Freiheit entzogen werden darf. In diesem Fall gibt es, wie auch bei der Ausschaffungshaft, definitiv andere Mittel, als die Kinder einzusperren. Zum Beispiel kann von einer Familie nur eine Person festgehalten und der Rest der Familie separat untergebracht werden. Die Mehrheit, die meinen Antrag in der Kommission abgelehnt hat, argumentiert, dass dies sehr selten der Fall sei. Umso weniger macht es für mich Sinn, wenn Sie meinen Minderheitsantrag ablehnen wollen, da es doch nur sehr wenige Einzelfälle sind, in denen wir besonders Sorge zu den betroffenen Kindern tragen sollten. Es geht nicht um Tausende zehnjährige Kinder, sondern darum, in Einzelfällen kinderwohlorientierte Lösungen zu finden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, insbesondere den Minderheitsantrag Marti Samira zu unterstützen.