Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2003-03-05
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Hier geht es um die Art der Mitwirkung in einem Bereich, mit dem wir uns mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal auseinander setzen müssen. Es geht um die Mitbestimmung, die Mitsprache oder die Anhörung der Kantone beim Bau eines geologischen Tiefenlagers. Konkret reden wir von Benken im Zürcher Weinland, von meiner alten Heimat. Die Formulierung gemäss Bundesrat und Nationalrat ist klar: "Eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager erfordert die Zustimmung des Standortkantons für die Nutzung des Untergrundes." Kollege Hans-Jürg Fehr will nicht nur den Standortkanton, sondern auch die angrenzenden Gebiete mit einbeziehen; ich werde mich nachher noch dazu äussern.
Der Ständerat schlägt eine reichlich unklare Formulierung vor, indem er die Kantone "an der Vorbereitung des Inhaltes der Rahmenbewilligung beteiligen" will. Es geht also nicht mehr nur um den Standortkanton. Aber um welche Kantone geht es? Geht es um alle Kantone, lediglich um die angrenzenden Kantone oder nur um die möglichen Standortkantone? Wie soll eine derartige Beteiligung "an der Vorbereitung des Inhaltes der Rahmenbewilligung" - also nicht an der Rahmenbewilligung selbst, sondern nur an der Vorbereitung des Inhaltes - denn aussehen? Wie muss man sich das konkret vorstellen? Wir meinen, das sei unbrauchbar, unpraktikabel und unklar.
Die Formulierung gemäss Kommissionsmehrheit ist leider auch nicht viel hilfreicher. Welches sind die "hauptsächlichen Inhalte des Entwurfes"? Wer definiert diese? Wer bestimmt, welches die folglich ebenfalls vorhandenen nebensächlichen Inhalte sind? Was bedeutet der Zusatz "soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt"? Auch hier: Wer definiert, was unverhältnismässig ist. Bezeichnet der Anlagebetreiber die Verhältnismässigkeit, oder bezeichnet sie der Bund? Wird man nur schon über diese Definition streiten und einen Entscheid schliesslich dem Bundesgericht überlassen müssen? Die Einsprache gegen ein Atommülllager ist unter diesem Begriff nicht möglich, sondern allenfalls eine Einsprache gegen den Schattenwurf des Zaunes um die oberirdischen Teile der Anlage.
Wir bitten Sie deshalb dringend, auf solchen juristischen Firlefanz zu verzichten und beim klaren und unmissverständlichen Entscheid des Nationalrates zu bleiben, d. h. der Minderheit zu folgen.
Zu seinen Anträgen hat Herr Fehr Hans-Jürg in seiner Begründung das Wesentliche bereits gesagt. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt - und ich hoffe, Kollege Speck und die SVP-Vertreter hören jetzt zu -: Das eidgenössische Raumplanungsgesetz legt in Artikel 7 die Zusammenarbeit der Behörden fest und verlangt in Absatz 1 die Zusammenarbeit der Kantone mit den Behörden des Bundes und der Nachbarkantone, "soweit ihre Aufgaben sich berühren". Absatz 3 lautet: "Die Grenzkantone suchen die Zusammenarbeit mit den regionalen Behörden des benachbarten Auslandes" - eine gesetzliche Grundlage -, "soweit sich ihre Massnahmen über die Grenzen auswirken können." Dass sich ein Endlager für hochradioaktiven Müll über die Grenzen hinaus auswirken kann, steht ausser Zweifel. Die internationale Zusammenarbeit konkretisiert sich bereits heute in verschiedenen grenzüberschreitenden Projekten wie Interreg I, Interreg II und Interreg III, dem europäischen Raumentwicklungskonzept Eurek oder der Cemat, der 1970 gegründeten Europäischen Ministerkonferenz für Raumplanung.
1996 hat der Bundesrat dem Parlament seinen Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz vorgelegt. Das Parlament nahm davon Kenntnis, und der Bundesrat hat 1998 konkretisiert, wie der Bund seine Sachpolitiken auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz ausrichtet, indem er die Schweiz in die europäische Raumordnung einbinden und auch in der Umweltvorsorge eng mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten will. Sie sehen also: Was Herr Fehr mit seinen Anträgen verlangt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in anderen Bereichen längst ausgezeichnet funktioniert.
Ich bitte Sie deshalb namens der SP-Fraktion, den Anträgen Fehr Hans-Jürg zuzustimmen. Ich kann mir vorstellen, dass die SVP-Fraktion, die dies bereits angekündigt hat, das auch tut.
Ein Endlager für radioaktiven Abfall verursacht sowohl im Bau als auch im Betrieb grosse Beeinträchtigungen in der betroffenen Region, die weit über den eigentlichen Flächenverbrauch von 15 bis 25 Hektaren hinausgehen. Die sozialen, ökologischen und ökonomischen Veränderungen einer Region sind schwer abzusehen. Sie müssten jedenfalls genauer untersucht werden, und auch da sind nicht die politischen Grenzen massgebend, sondern massgebend ist der Umkreis um ein Atommülllager, der weder an Kantons- noch an Landesgrenzen gebunden ist.