Speck Christian · Nationalrat · 2003-03-05
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Differenzen rund um die Bewilligungspraxis. Ich möchte feststellen: Oberstes Ziel für uns muss sein, dass wir bei der Entsorgung zu Lösungen kommen, die wir dann auch realisieren können. Das liegt in der Verantwortung unserer Generation.
Gemäss dem KEG-Entwurf des Bundesrates muss ein geologisches Tiefenlager schliesslich neben den eidgenössischen drei kantonale Bewilligungen besitzen, nämlich zum Bau des Sondierstollens, Artikel 48, zur Erteilung der Rahmenbewilligungen, Artikel 43, und beim Verschluss, beim jetzt zur Diskussion stehenden Artikel 38 Absatz 2. Eine solche dreifache kantonale Vetomöglichkeit ist praxisfremd und trägt in keiner Weise zur Lösung des Entsorgungsproblems bei; das Beispiel Wellenberg hat das klar aufgezeigt. Die Entsorgung nuklearer Abfälle kann unter diesen kantonalen Vetorechten nicht gelöst werden, weil solche geradezu dazu einladen - wie das beim Wellenberg geschehen ist -, die Entsorgung als Faustpfand nach dem alten Motto "Zuerst Ausstieg, dann Entsorgung" zu missbrauchen.
Weiter behindert eine solche Regelung die Entsorgungspflichtigen in der Erfüllung ihrer Aufgabe. Der Bund überträgt nämlich zu Recht den Abfallverursachern die Aufgabe der Entsorgung, lässt aber mit seinem Vorschlag zu, dass kantonale Entscheide diese Aufgabe dreimal blockieren können.
Ausserdem ist die kantonale Konzessionspflicht ein verfahrenstechnischer Fremdkörper. Das Bewilligungsverfahren wird im KEG wie bei anderen Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung - z. B. bei der Neat, bei Nationalstrassen - beim Bund konzentriert, mit Anhörung und umfassender Mitwirkung der Standortkantone. Einzig die geologischen Tiefenlager sind davon ausgenommen.
Die vom Bund vorgesehene dreifache kantonale Konzessionspflicht für geologische Tiefenlager kann deshalb nicht der zukunftsweisende Weg sein. Wir brauchen eine Regelung im KEG, die eine Lösung des Entsorgungsproblems ermöglicht und nicht verhindert. Dies hat der Ständerat bemerkt und in der ersten Runde das kantonale Veto gestrichen. Nachdem wir in der Herbstsession 2002 grundsätzlich an der Linie des Bundesrates festgehalten haben, kam der Ständerat auf seinen Entscheid zurück und stimmte einem Kompromiss zu. Der Kompromiss des Ständerates besteht im Ersatz des dreifachen kantonalen Vetorechtes durch ein nationales Referendum bei einer Rahmenbewilligung, Artikel 47. Dazu sieht die ständerätliche Lösung ein weit gehendes kantonales Mitspracherecht und Beschwerdemöglichkeiten der Kantone bei der Baubewilligung und beim Verschluss des geologischen Tiefenlagers vor.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vom Ständerat und von unserer Kommission mehrheitlich vorgeschlagene Lösung einen Kompromiss zwischen der ursprünglichen Haltung des Ständerates und des Nationalrates darstellt: Das vorgeschlagene nationale Veto bei der Rahmenbewilligung sowie die Anhörung der Kantone und die Möglichkeiten von Beschwerden stellen die Mitsprache der Kantone sicher, ohne dabei eine Lösung des Entsorgungsproblems zu verunmöglichen.
Die SVP-Fraktion schliesst sich deshalb der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat an. Das gilt für Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b, wo die kantonale Vetomöglichkeit beim Verschluss eines geologischen Tiefenlagers vorgesehen ist. Ein solches Veto ist, wie gesagt, widersinnig. Damit wäre es beispielsweise möglich, ein geologisches Tiefenlager unter hohem Kostenaufwand zu bauen, um es dann, nach der Einlagerung des nuklearen Abfalls, bei einem negativen Volksentscheid nicht verschliessen zu können.
Stimmen Sie deshalb mit der Kommissionsmehrheit.