Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2003-03-05
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass wir die Frage der Mitsprache der Kantone des Langen und Breiten diskutiert haben, und zwar sowohl hier im Saal wie auch in der Kommission. Aber die Frage ist derart wichtig, dass sie eine ausführliche Diskussion wert ist.
Der Nationalrat hat das erkannt und hat in dieser Frage ziemlich klug entschieden. Ziemlich klug, weil er die generelle Normierung einer Zustimmung der Standortkantone in Artikel 13 nicht klipp und klar als Voraussetzung für die Erteilung einer Rahmenbewilligung festgelegt hat - leider, muss man sagen; das wäre sehr klug gewesen -, sondern weil er sie in den Artikeln 38, 43 und 48 in verschiedene Bereiche verteilt hat. Artikel 38 betrifft die Zustimmung des Standortkantons zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers; das haben Sie von Kollege Fischer eben gehört.
Erstaunlicherweise haben wir hier nun eine Differenz zum Ständerat, der sich offenbar nicht als Vertreter der kantonalen Bevölkerung, sondern der kantonalen Behörden sieht. Das zeigt das Argument von Frau Ständerätin Forster, es sei "eine Zumutung für kantonale Behörden .... wenn sie sich für Infrastrukturvorhaben einsetzen müssen, die zwar im nationalen Interesse liegen, dem Kanton aber potenziell Lasten und Probleme verursachen" (AB 2002 S 955). Herr Ständerat Marty Dick sprach immerhin von der "tradition suisse": "La tradition de notre fédéralisme est celle du dialogue et de la recherche d'une solution consensuelle, même quand cela est très difficile, comme dans ce cas." (AB 2002 S 956) Auch der Bundesrat betonte mehrmals, dass er es als nicht klug erachtete, in einer derart zentralen und umstrittenen Frage das Volk auszuschalten, weil sich ein so grosses Infrastrukturprojekt nicht gegen den Willen der betroffenen Region durchsetzen lasse.
Wenn schon die Standesvertreter nicht für die Interessen der Kantone einstehen, dann ist es umso wichtiger, dass wir als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes im Interesse der Bevölkerung an unseren klugen Entscheiden festhalten. Ich bin zuversichtlich, dass auch die SVP-Fraktion, die die Wahrung der Volksrechte nicht gross genug auf ihre Fahne schreiben kann, sich dem anschliessen wird. Ich wiederhole, was SVP-Parteipräsident Ueli Maurer sagte: "Die Souveränität des Volkes darf nicht beschnitten werden. Zwischen- oder Endlager dürfen nur dort gebaut werden, wo die Bevölkerung das in einem demokratischen Prozess gutgeheissen hat." Zwei Gründe sprechen für diese Haltung:
1. "Wer gut informiert ist, lässt sich nicht leicht verunsichern." So lautet die Schlagzeile im neuesten [PAGE 70] "Vera-Bulletin". Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir wollen mehr. Information geht nur in eine Richtung, Information ist noch kein Dialog und keine Partizipation. Es genügt nicht, wenn die Kantone bloss angehört werden sollen; sie müssen sich an den Entscheiden beteiligen können. Nur die Legitimation durch die betroffene Bevölkerung garantiert die grösstmögliche Sorgfalt bei einer atomaren Anlage, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik, eine ausführliche öffentliche Diskussion und nicht zuletzt die Suche nach Alternativen und ein Umdenken in der Energiepolitik. Einfach kaufen lässt sich das Volk zum Glück nicht, auch nicht mit sehr viel Geld: Das hat der Wellenberg gezeigt.
2. In seiner Antwort auf meine Interpellation zum Wellenberg führt der Bundesrat aus, dass der Einbezug von Politik und Öffentlichkeit überprüft werde, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kernenergiegesetz definiert sind. Wir stimmen in der Schweiz über alles Mögliche ab und sind mit Recht stolz auf unsere direkte Demokratie. Die Latte, an der dieser Anspruch jetzt gemessen wird, ist die Mitsprache des Volkes in einer so zentralen Frage mit derart weit reichenden Konsequenzen. Wie ernst Sie es mit den demokratischen Grundrechten meinen, können Sie hier und heute beweisen, indem Sie am klugen Entscheid unseres Rates und des Bundesrates festhalten und dem Minderheitsantrag unter Namensaufruf zustimmen.