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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2003-03-05

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die Fonds zur Stilllegung und Entsorgung werden von allen KKW-Betreibern geäufnet; es sind gemeinsame Fonds. Es gibt also keinen Fonds "Beznau" oder "Mühleberg" usw., sondern es gibt einen Entsorgungs- und einen Stilllegungsfonds. Darum ist auch eine gemeinsame Haftung dieser Fonds logisch und richtig. Wenn es nicht so wäre, hätte man für jedes Atomkraftwerk einen eigenen Fonds, dann wäre es logisch, dass nur dieser eine Fonds haften würde. Wir haben aber für alle zusammen einen Fonds, also ist es logisch, dass dieser Fonds auch für alle haftet, wenn von einem zu wenig Geld kommt. Das Konzept des Nationalrates ist altbekannt: die Gewinne privatisieren und die Verluste beim Bund lassen. Aber so bekannt es ist, so untauglich ist es. Es ist doch selbstverständlich, dass zuerst die Betreiber zur Kasse gebeten werden, die ja diesen Fonds auch gemeinsam betreiben, bevor die öffentliche Hand zur Kasse gebeten wird.

Der Ständerat hat einen bedeutend deutlicheren Entscheid gefällt als der Nationalrat; in der UREK war es, wie der Kommissionssprecher richtig sagte, das knappest denkbare Ergebnis. Ich bitte Sie, hier jetzt Vernunft walten zu lassen und dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.