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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-03-05

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Lieber Herr Schmid Odilo, Sie behaupten einmal mehr, dass die Kernkraftwerke von der Wasserkraft subventioniert würden. Diese Behauptung stimmt so einfach nicht! Es ist vielmehr eine Frage des Alters eines Werkes. Nehmen Sie ein neues Wasserkraftwerk, beispielsweise das Kraftwerk Ruppoldingen: Dieses hat Gestehungskosten für Strom von 14 bis 16 Rappen pro Kilowattstunde. Da können Sie doch nicht sagen, da sei keine Quersubventionierung von Kernkraft und Wasserkraft zu Wasserkraft! Ein altes, abgeschriebenes Werk, das günstig produziert, unterstützt in der Gesamtrechnung der Unternehmung die teurere Produktion. Und es ist eben billiger, wenn Gösgen Strom für 5 oder 6 Rappen pro Kilowattstunde produziert, als wenn die gleich beteiligte Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) das anderweitig mit Wasserstrom produziert.

Sie können nicht behaupten, der Kernenergiestrom werde einseitig durch Wasserkraftstrom finanziert. Es gibt dasselbe auch umgekehrt. Es ist eine Frage der Gestehungskosten des einzelnen Werkes: Wir haben heute Wasserkraftwerke, insbesondere auch Speicherwerke - soweit diese modernisiert wurden -, die zu wesentlich höheren Gestehungskosten führen als ein Kernkraftwerk.

Diese Behauptung weise ich also zurück; sie stimmt so nicht!

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