Egger Kurt · Nationalrat · 2022-09-26
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit II bei Artikel 45a Absatz 1 und beantrage, dass die Limite der anrechenbaren Gebäudefläche für eine Pflicht für eine Solaranlage reduziert wird, von 300 auf 100 Quadratmeter.
Für uns ist der Entwurf ein Paket. Der Ständerat hat ihn von Anfang an so aufgegleist, dass er ein Paket ist. Wir haben zum einen die Solardachpflicht, zum andern die Förderung der Winterstromproduktion mit den alpinen Anlagen, neu auch mit dem Grimselstausee. Beide Teile, Solardachpflicht und Winterstromproduktion, gehören in dieses Paket, das ist für uns ganz wichtig. Wie wir alle wissen, besteht bei Dächern und Fassaden nach wie vor das grösste und am einfachsten auszuschöpfende Solarpotenzial. Auch können wir einzelne alpine Anlagen unterstützen, insbesondere, um mehr Winterstrom zu produzieren.
Die Solardachpflicht ist in den letzten zwei Wochen mit jeder Diskussion abgeschwächt worden. Die Mehrheit der UREK-N schlägt nun vor, dass Gebäude mit weniger als 300 Quadratmetern von der Pflicht ausgenommen werden können. Bei einer Limite von 300 Quadratmetern können wir die Pflicht auch ganz streichen. Bei der Bedingung einer Grösse von 300 Quadratmetern fiele mehr als die Hälfte aller Gebäude weg, das heisst, sie wären nicht mehr in der Pflicht.
Im Gesetzestext wird von einer Gebäudegrundfläche gesprochen. Stellen Sie sich 300 Quadratmeter einmal vor, das sind 10 mal 30 Meter. Auf dieser Fläche bringen Sie problemlos zwei Wohnungen unter. Haben Sie vier Stockwerke, dann haben Sie schon ein anständiges Mehrfamilienhaus. Und das soll aus der Pflicht wegfallen? Unglaublich! Auf einem Gebäude von 10 mal 30 Metern Grundfläche können Sie problemlos eine Fotovoltaikanlage von über 30 Kilowatt-Peak erstellen. Die durchschnittliche Grösse einer Fotovoltaikanlage beträgt in der Schweiz 25 Kilowatt-Peak. In die Kategorie "unter 300 Quadratmeter" fallen auch sehr viele Gebäude des Gewerbes und landwirtschaftliche Bauten.
Die Solaranlagenpflicht, Namenskollege Egger, kostet ja eigentlich nichts. Sie ist für den Hauseigentümer und die Hauseigentümerin kostenneutral. Sie wissen, dass sehr viele Banken inzwischen auch Hypotheken für kleinere Beträge geben. Für eine Fotovoltaikanlage, die 50[NB]000 Franken kostet, können Sie heute eine Hypothek kriegen, und mit den Erträgen aus der Fotovoltaikanlage können Sie mehr als die Hypothekarzinsen bezahlen.
Es ist also tatsächlich so: Sie müssen kein Geld in die Hand nehmen. Von daher ist die Diskussion um die Limite von 300 Quadratmetern ein Scheingefecht. Da sagen Sie doch besser gleich, dass Sie auf diese Solardachpflicht gar nicht einsteigen wollen.
Eigentlich ist die Einschränkung hinsichtlich der Kantone bei Absatz 4 schon zu viel; Herr Girod hat es auch angetönt. Laut Absatz 4 sollen alle Kantone, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich haben, ausgenommen werden.
Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat gesagt, dass 12[NB]000 Gebäude im Jahr 2021 erstellt worden sind und nur 3000, also nur ein Viertel, mit einer Solaranlage ausgerüstet worden sind. In diesem Jahr dürften es etwas mehr sein, aber immer noch viel zu wenige. Die Zahlen zeigen doch, dass mit der Ausnahmeregelung für die Kantone bereits viel Potenzial verloren geht. Und mit der Limite ab 300 Quadratmetern will man noch mehr Einschränkungen machen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit II zu Absatz 1 zuzustimmen und natürlich auch dem Antrag der Minderheit I (Girod). Gemäss jenem Antrag gilt ja die Pflicht für alle Gebäude, und die Kantone können[NB]entsprechende[NB]Ausnahmen für ungeeignete Gebäude bestimmen.