Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-09-26
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-26
Wortprotokoll
Kollegin Christ hat den schottischen Nationaldichter Robert Burns zitiert: Ungewissheit sei schlimmer als die Enttäuschung. Man könnte mit Burns weiterfahren und sagen: "Der Sinn des Lebens ist ein Leben mit Sinn." Vorlagen mit Sinn sind ja auch das, was wir hier drin anzielen, und bei diesem Geschäft müssen wir, glaube ich, schon noch zwei, drei Worte darüber verlieren.
Kollege Töngi, Sie haben einige Fragen aufgeworfen, die ich für berechtigt halte. Aber ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates gelesen haben, sehen Sie, dass Nichteintreten nicht blamabel ist - Nichteintreten ist eine Frage der Seriosität. Man kann ja noch sagen, der Bundesrat habe bei der Schilderung der Ausgangslage, in der nach seinen Worten nichts auf ein baldiges Ende der Tiefzinsphase hingedeutet hat, Pech gehabt, weil sich die Ereignisse überstürzt hätten. Aber spätestens dann, wenn wir in die ordnungspolitischen Gefilde hineinkommen, müssen wir schon einige Fragen stellen, und diese Punkte werden völlig ausgeblendet.
Wenn der Staat tätig wird, muss man sich zuerst einmal fragen: Liegt hier irgendwo Marktversagen vor, und ist eine staatliche Intervention wirklich nötig? Jetzt lesen Sie einmal, was in dieser Botschaft geschrieben ist. Es ist geschrieben, das Geschäftsmodell der Postfinance müsse normalisiert, das heisst an dasjenige der übrigen inlandorientierten Banken angeglichen werden. Einfach zur Erinnerung: Wir sprechen hier über einen der wichtigsten Staatsbetriebe. Die Frage nach der Ertragslage von Staatsbetrieben ist erst nach der anderen, viel wichtigeren Frage zu stellen, ob es überhaupt nötig ist, dass der Staat in diesen Bereichen aktiv wird. Diese Frage müssen wir uns schon immer wieder vor Augen halten.
Es kommen dann auch verfassungsrechtliche Fragen hinzu. Hier sei einfach angemerkt - Sie können sagen, ich[NB]wiederhole mich, das stimmt, aber ich muss es immer wieder sagen -: In der Schweiz haben wir das Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5a der Bundesverfassung. Das heisst, man schaut zuerst einmal, ob Private etwas tun können. Dann ist es nämlich nicht nötig, dass wir hier etwas regeln. Und wenn der Staat aktiv werden muss - lesen Sie Artikel 3 der Verfassung -, dann sind die Kantone zuständig und nicht der Bund.
Jetzt lesen Sie einmal, was der Bundesrat schreibt, es steht auch in der Botschaft. Der Bundesrat schreibt, das Subsidiaritätsprinzip werde eingehalten, aber er sei hier anderer Ansicht als das Bundesamt für Justiz. Dieses ist der Auffassung, um eine vollständige, umfassende Postbank zu betreiben, benötige es eine Verfassungsgrundlage. Der Bundesrat aber hat von Vincent Martenet ein Gutachten erstellen lassen und sagt, das sei seine Grundlage, darum könne er dieses Projekt gut vertreten.
Ich weiss nicht, ob Sie dieses Gutachten gelesen haben; ich habe mir die Mühe gemacht und nicht schlecht gestaunt. An sich steht in der Bundesverfassung, dass der Bund diejenigen Aufgaben erfüllt, die ihm die Bundesverfassung zuweist. Das ist logisch, weil sonst ja die Kantone zuständig sind. Wir haben darum das Erfordernis eines doppelten Mehrs, damit der Bund eine Aufgabe übernehmen kann und das in der Verfassung festgehalten wird. Martenet sagt, die Vorbereitungsarbeiten zu Artikel 42 - wo eben steht, der Bund sei für das zuständig, was in der Verfassung stehe - liessen nicht klar erkennen, wie der Begriff "Aufgabe" genau auszulegen sei. Er kommt dann zum Schluss, dass nicht alle Pflichten, die der Staat wahrnehmen müsse, Aufgaben seien und der Staat auch Sachen machen könne, die gar nicht in der Verfassung festgehalten seien.
Da müssen wir wirklich aufpassen. Ich bitte Sie, dies noch einmal genau zu lesen - glücklicherweise werden wir hier heute Nichteintreten beschliessen, davon gehe ich aus. Hier geht es aber um viel mehr. Hier geht es nicht nur um die [PAGE 1722] Frage der Postfinance. Es geht auch um viel mehr als um die Ertragslage der Post. Wenn wir finden, der Bund müsse etwas machen, dann kostet es allenfalls auch etwas. Hier geht es um die zentrale Frage: Was soll der Staat machen, und was darf der Staat machen?
Wir wehren uns in aller Form dagegen, dass unsere Verfassungsordnung so durcheinandergebracht wird, dass der Bundesrat in aller Selbstverständlichkeit behauptet, der Bund dürfe auch Sachen machen, die nicht in der Verfassung festgehalten sind. Wir haben hier erstens die Bevölkerung zu vertreten, die Privaten. Das sind diejenigen, die gemäss unserer liberalen Staatsordnung eigentlich am meisten Kompetenzen haben. Und zweitens vertreten wir hier auch die Kantone, denen alle Kompetenzen zufallen, für die der Bund nicht explizit verantwortlich gemacht wurde. Der Bund muss das machen, was wir ihm befehlen, wozu wir ihn beauftragen, und alles andere darf er nicht machen. Das ist der zentrale Punkt, über den wir hier diskutieren müssen.
Darum sind wir der Auffassung - und wir sind froh darüber, dass die Kommission das beantragt -, dass wir hier Nichteintreten beschliessen sollten.