Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-09-27
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-27
Wortprotokoll
Sie haben richtig gelesen: Die Motion hat die Nummer 09.3719. Der Vorstoss unseres ehemaligen Ratskollegen Dick Marty datiert also aus dem Jahr 2009. Die Motion verlangte damals vom Bundesrat, dass er sich namentlich beim Sicherheitsrat dafür einsetzt, dass innerhalb der UNO menschenrechtliche und rechtsstaatliche Regeln durchgesetzt werden, insbesondere für Personen, die infolge eines Sanktionsregimes auf sogenannte schwarze Listen gesetzt wurden. Solche Regeln waren damals noch völlig unbekannt.
Bereits 2009 erzielte die Schweiz einen ersten Erfolg: Im Falle des Sanktionsregimes gegen Al-Kaida und den IS wurde eine UNO-Ombudsstelle eingesetzt. Diese Ombudsstelle gewährleistete die unabhängige Beurteilung von Beschwerden von betroffenen Personen. Allerdings ist in den dreizehn anderen Sanktionsregimes der UNO nach wie vor keine rechtsstaatliche Regel eingeführt worden. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Schweiz nach einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte selber entsprechende rechtsstaatliche Regeln eingeführt hat,[NB]wonach[NB]sich auf unserem Territorium von UNO-Sanktionsregimes betroffene Personen vor schweizerischen Gerichten beschweren können und hier zu einem rechtsstaatlichen Urteil eines unabhängigen Gerichts kommen. Die Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein, dass die immer noch fehlenden rechtsstaatlichen Regeln bei den UNO-Gremien eingeführt werden. Sie tut dies namentlich auch jetzt, wo sie Einsitz in den Sicherheitsrat nehmen wird.
Ihre Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Frist für die vorliegende Motion seit 2011 mehrere Male verlängert wurde. Sie hat diskutiert, ob man die Fristverlängerung noch einmal genehmigen soll oder nicht. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Verlängerung noch einmal zu gewähren, namentlich weil die Schweiz bald im UNO-Sicherheitsrat vertreten sein wird. Zudem soll dem Bundesrat beim Dringen auf die Einführung von menschenrechtlichen und verfahrensrechtlichen Garantien der Rücken gestärkt werden.
Allerdings ist auch der Kommission bewusst, dass es für den Druck, der hier ausgeübt wird, keine sehr grosse Rolle spielt, ob wir Abschreiben oder Nichtabschreiben entscheiden. Sie ist aber grossmehrheitlich der Meinung, dass die Abschreibung zu diesem Zeitpunkt ein eher schlechtes Signal wäre.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.