Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-27
Wortprotokoll
Diese Interpellation dreht sich um die Frage, ob der Grundsatz "Einmal frei, immer frei" auch gilt, wenn sich ein Endverbraucher auf dem freien Markt einem ZEV anschliesst, der sich in der Grundversorgung befindet. Das ist im Moment das Dilemma oder die Frage.
Sie haben es erwähnt, Herr Ständerat Zopfi: Das Fachsekretariat der Elcom erachtet diesen Vorgang grundsätzlich als zulässig. Ein Zusammenschluss habe nach den gesetzlichen Vorgaben eine eigene Identität, und für ihn beginne das Spiel gewissermassen von Neuem, wobei er bei Vorliegen eines Jahresverbrauchs von 100 Megawattstunden zwischen dem freien Markt und der Grundversorgung wählen könne. Das Fachsekretariat behält sich aber eine Rechtsmissbrauchsprüfung im Einzelfall vor. Eine Rechtsmissbrauchsprüfung findet statt, wenn die Teilnahme am Zusammenschluss offenkundig nur zum Zweck der Rückkehr in die Grundversorgung erfolgt, der Zusammenschluss also nicht mit dem Ausbau der dezentralen Stromproduktion und dem Verbrauch vor Ort motiviert ist.
Jetzt ist ja Ihre Frage, Herr Ständerat Zopfi, ob wir erstens diese Sichtweise teilen und ob zweitens gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Elcom und das Fachsekretariat sind weisungsungebunden, d. h., der Bundesrat äussert sich nicht zu ihrer Rechtspraxis. Wir sind uns aber bewusst, dass der zuletzt rasante Anstieg der Handelspreise natürlich viele Grossverbraucher in Bedrängnis bringt. Der Druck ist gross, Mittel und Wege für eine Rückkehr in die Grundversorgung zu suchen, wo die Preisanstiege, ich sage einmal, vorerst moderater ausfallen. Man muss aber eben auch beachten, dass die betreffenden Unternehmen in den letzten Jahren von den tiefen Preisen des freien Marktes profitiert haben, und sie waren sich auch der klaren Spielregeln bewusst. Das heisst eben, der Grundsatz lautet "Einmal frei, immer frei".
Nun soll aber die Möglichkeit, via ZEV zurück in die Grundversorgung wechseln zu können, bestehen bleiben. Das möchten wir deswegen jetzt nicht unterbinden. Es kann aber nicht sein, dass die Unternehmen abhängig von den Strompreisen zwischen Grundversorgung und freiem Markt hin und her wechseln. Deshalb - und jetzt bin ich froh, hat Herr Ständerat Schmid das auch noch erwähnt - soll eine Karenzfrist von sieben Jahren eingeführt werden. Danach kann der ZEV oder das Unternehmen wieder in den freien Markt eintreten; es besteht gleichsam eine zeitliche Verpflichtung.
Die entsprechende Verordnungsanpassung soll jetzt auf den[NB]1.[NB]Januar 2023 in Kraft treten. Das haben wir ja eben auch mit Ihrer UREK so abgesprochen. Damit, denke ich, können wir hier Klarheit schaffen. Das war auch das Ziel Ihrer Kommission und dieser Interpellation. Ich denke, das ist vorerst eine gute Lösung. Denn wir wollen den ZEV ja nicht unattraktiv machen. Wir wollen - Herr Ständerat Schmid hat es gesagt -, dass die Leute dort auch investieren. Trotzdem glaube ich, dass wir mit dieser Verordnungsanpassung das Ziel erreichen, klare Verhältnisse zu schaffen.