Bader Elvira · Nationalrat · 2003-03-05
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Für die CVP stellt sich die Frage, wie die Einspeisung der Elektrizität aus einheimischer Biomasse, Geothermie, Holz, Trink- und Abwasserturbinierung, Wind- oder Sonnenenergie vom Netzbetreiber abgenommen werden muss, sofern die Anlage nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellt wurde und eine Leistung von maximal 5 Megawatt aufweist. Während 20 Jahren wird der eingespeiste Strom zu Gestehungskosten vergütet. Wie soll das ohne das leider abgelehnte EMG gemacht werden? Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen aus zwei Gründen, dem Ständerat zu folgen:
1. Eine Ausweitung der Rücknahmepflicht ohne klare Regelung für den Elektrizitätsmarkt ist für die CVP-Fraktion unakzeptabel. Sie schafft nur neue Ungerechtigkeiten, auch gegen unsere erneuerbare Wasserkraft.
2. Diese Massnahme verteuert den Strom im Inland auf Jahre hinaus. Unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wirtschaftsstandort würden eingeschränkt und geschwächt.
Die CVP-Fraktion wird deshalb der Mehrheit, das heisst der Streichung von Artikel 7bis zustimmen.