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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2022-09-27

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-27

Wortprotokoll

Diesen Vorstoss habe ich vor zwei Jahren eingereicht. Damals standen wir vor der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie. Das Postulat verlangt einen Bericht darüber, wie die Systemrelevanz der sozialen Einrichtungen, insbesondere solcher im Bereich des Kindesschutzes und der Betreuung von Menschen mit Behinderung, bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und künftiger Pandemien besser berücksichtigt werden kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema Covid-19-Pandemie etwas in den Hintergrund gerückt, wenigstens bis die kältere Jahreszeit wieder Einzug hält. Aktuell dominiert die drohende Energiekrise den öffentlichen Diskurs. Ich könnte in Bezug auf die Energiekrise mit der Änderung weniger Begriffe denselben Auftrag an den Bundesrat erneut formulieren. In den in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen zu einer möglichen Gasmangellage sind die sozialen Einrichtungen weder als grundlegende soziale Dienste noch als geschützte Verbraucherinnen aufgelistet. Das ist ein Versäumnis.

Auf Nachfrage wurde den Verbänden der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mitgeteilt, dass die sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche neben den in den Verordnungsentwürfen aufgeführten Alters- und Pflegeheimen jeweils "mitgemeint" seien. "Mitgemeint" - dieser Begriff umschreibt genau die Problematik der mangelnden Sensibilität gegenüber sozialen Einrichtungen in der Covid-19-Pandemie.

"Mitgemeint" ist mit ein Grund, weshalb ich dieses Postulat eingereicht habe. Sie kennen mich als optimistische Person und brückenbauende Nationalrätin. So gehe ich nicht davon aus, dass unter "mitgemeint" eine vernachlässigbare Branche zu verstehen ist. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Unterschiede zwischen vorwiegend medizin- und pflegeorientierten Institutionen einerseits und sozial ausgerichteten Einrichtungen andererseits zu wenig klar sind. Wie genau sich diese Unterschiede auf die adäquate Pandemiegesetzgebung auswirken, soll eben gerade im Bericht des Bundesrates dargelegt werden, der vom Postulat gefordert wird. Denn diese Antworten fehlen bis heute.

Ich bin mit der Aussage des Bundesrates nicht einverstanden, dass die Erfahrungen in Bezug auf die im Postulat formulierte Systemrelevanz der sozialen Einrichtungen laufend [PAGE 1761] in die Krisenbewältigung mit eingeflossen seien. Meines Erachtens ist dies ungenügend geschehen. Die durchgeführten Evaluationen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der sozialen Begleitung waren primär auf die Akutmedizin fokussiert. Dagegen wurde die Langzeitpflege und -betreuung nur unzureichend angeschaut. Auch die Begleitung im sozialen Bereich erhielt nur geringe Aufmerksamkeit.

Die Revision des Epidemiengesetzes ist angelaufen. Bei dieser Revision gilt es, genau hinzuschauen, in welchen Bereichen des Gesetzes im Rahmen der Pandemiebewältigung Unklarheiten, zu vage Formulierungen und Fragen aufgetaucht sind. Die Gesetzesrevision soll diese Unsicherheiten so weit beheben, dass bei einer nächsten Epidemie oder Pandemie klar ist, wie die Prozesse verlaufen, wer zuständig ist und was in Bezug auf systemrelevante Dienstleistungen wichtig ist. Der im Postulat geforderte Bericht zu den aufgelisteten Fragen hilft mit, die bestehenden Wissenslücken zu schliessen und die notwendigen Klärungen im Epidemiengesetz zu verankern.

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.