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Graf Maya · Nationalrat · 2003-03-05

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die Grünen unterstützen hier die Mehrheit und lehnen den Minderheitsantrag, angeführt von Herrn Randegger, ab.

Sie haben gehört: Es geht hier um Artikel 6, den wichtigsten Artikel im Gentechnikgesetz, es geht um den Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und biologischer Vielfalt. Genau hier setzen wir Umweltrecht um. Die Mehrheit will an der Fassung des Nationalrates festhalten, dass nämlich in diesem Buchstaben a gesagt wird: Die Menschen und die Tiere oder die Umwelt dürfen weder gefährdet noch beeinträchtigt werden.

Es ist erstaunlich: Erst in der Differenzbereinigung entstand diese Diskussion. Einmal mehr wurde diese Diskussion ausgelöst durch die ETH, die in einem Brief an den Ständerat diese Streichung verlangte. Die Begründung war folgende: Gefährden und beeinträchtigen sei das Gleiche, und lästige Einwirkungen könnten nicht definiert werden. Die ETH zog als Begründung eine Studie bei und behauptete, diese Einwirkungen könnten nicht definiert werden. Dieser Verweis zeigte sich in der Folge als falsch. Diese Arbeitsgruppe, die beauftragt ist, diese Abklärungen zu treffen, war gegenteiliger Meinung und wehrte sich in der Folge ebenfalls mit einem Brief an den Ständerat. Es handelt sich um eine interkantonale Fachaustauschgruppe; sie wehrte sich und sagte, dieses Wort "beeinträchtigen" gehöre in dieses Umweltschutzgesetz, das nun Gentechnikgesetz heisst, sonst entstehe eine Gesetzeslücke. Lassen Sie mich sagen warum: Schädlich und lästig ist die Zusammenfassung, ist die Beeinträchtigung.

Artikel 5 Absatz 3 im Gentechnikgesetz definiert auch: "Beeinträchtigungen sind durch gentechnisch veränderte Organismen verursachte schädliche oder lästige Einwirkungen auf den Menschen, die Tiere und die Umwelt." Wir haben also eine Definition. Wir haben den direkten Bezug, was Beeinträchtigung beinhaltet.

Gefährdung wird in aller Regel als Schädigenkönnen definiert, nicht aber als Lästigsein, und dieser Begriff gehört ins Gentechnikgesetz, weil es Umweltrecht umsetzt. Ich möchte Ihnen ein Beispiel zu diesem Schutzkonzept geben: die Verwilderung einer gentechnisch veränderten Pflanze aus einem Versuchsgewächshaus. Es handelt sich um eine Pflanze, die vorzugsweise an Wegrändern gedeiht; sie ist gentechnisch verändert, und sie verbreitet stinkende ätherische Düfte. Ist dies Gefährdung? Nein. Es ist nur lästig. Trotzdem oder gerade darum müssen wir hier in diesem Gesetz diese Handhabung haben. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir im Gentechnikgesetz das Wort "Beeinträchtigungen" noch etwa an zehn anderen Stellen erwähnen, dass es also nicht darum geht, hier einen so genannt exotischen Begriff zu beseitigen, sondern einen breit abgestützten Begriff, der klar definiert ist, im Gentechnikgesetz beizubehalten.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen also, der Mehrheit zu folgen.