Studer Heiner · Nationalrat · 2003-03-05
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Kollegin Simoneschi und der Sprechende werden sich wieder so verhalten wie bei der ersten Beratung: Es werden immer entweder sie oder ich sprechen. Wir werden also nicht beide Auskunft geben und einführen und hoffen, damit zur raschen Debatte beizutragen.
Als Einleitung nur kurz Folgendes: Es war der WBK ein grosses Anliegen, dass möglichst wenig Differenzen verbleiben, sodass wir uns auf die Themen konzentrieren können, bei denen doch noch - wenn möglich politische - Entscheide zu treffen sind. Nachdem keiner der Räte einem Moratorium zugestimmt hat, fällt dieses heisse Thema weg. Mit der Volksinitiative ist ja der Fortgang dieser Thematik bereits angekündigt.
Folgendes ist festzuhalten: Wir haben festgestellt - auch in Zusammenhang mit der Redaktionskommission -, dass es in unserer Bundesverfassung im französischen Text einen Fehler hat. Es ist nicht nur eine Fehlinterpretation, es ist ein Fehler, und zwar geht es um Artikel 120, der ja die Grundlage ist. Die deutsche Formulierung "Würde der Kreatur" ist richtig. Aber weil in der französischen Fassung von der "intégrité des organismes vivants" gesprochen wird und das dem nicht präzise entspricht, halten wir fest, dass bei der Beratung dieses Gesetzes das gemeint ist, was in der deutschen Fassung diskutiert wird. Obwohl wir im anschliessenden Gesetz in der französischen Fassung die Formulierung [PAGE 92] der Verfassung übernehmen müssen, gilt diese Interpretation. Uns scheint es sehr wichtig zu sein, Ihnen dies zu Beginn der Debatte weiterzugeben.