Jossen Peter · Nationalrat · 2003-03-05
Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Wenn Sie die Fahne vor sich haben, dann sehen Sie, dass die Dinge etwas kompliziert dargestellt sind, und deshalb möchte ich Sie bitten, zwei Themen und zwei Dinge genau zu unterscheiden: Bei Artikel 2 Absatz 3 handelt es sich um eine Frage des Poststellennetzes, und beim Zusatz, der bei der Minderheit I noch dazukam, handelt es sich um eine Frage der Hauszustellung. Diese beiden Dinge muss man auseinander halten, und wir werden dann auch bei den Abstimmungen separat über beide unterschiedlichen Themen abstimmen.
Zunächst zur Thematik des Poststellennetzes: Der Unterschied zwischen der Mehrheit, jetzt Fassung Ständerat, und unserer damaligen Mehrheit im Nationalrat, jetzt eben meine Minderheit I, besteht eigentlich darin, dass beide nicht einen gemeinsamen Infrastrukturauftrag an die Post vorsehen. Aber im Unterschied zum Ständerat, der nur die Dienstleistungen und die Universaldienste flächendeckend, landesweit anbieten will, also nur die Dienstleistungen, möchten wir, die Minderheit I gemäss erstem Nationalratsbeschluss, die Poststelle als eigentliche Poststelle erhalten und nicht lediglich die Dienstleistungen. Das ist der Hauptunterschied.
Es gibt aber sehr viele Gemeinsamkeiten in beiden Fassungen. Wie ich schon gesagt habe, ist beiden Fassungen gemeinsam, dass die Post neu einen Infrastrukturauftrag erhält, und neu ist auch, dass eben ausdrücklich ins Gesetz geschrieben wird, dass es landesweit und flächendeckend ein Poststellennetz geben soll. Der Bundesrat wird dann diese unbestimmten Begriffe, die jetzt im Gesetz vorgesehen sind, auf Verordnungsstufe genau regeln. Der Unterschied besteht eigentlich nur darin, dass wir in der Nationalratsfassung die Poststellen im eigentlichen physischen Sinne wollen und meinen, währenddem der Ständerat sich mit den Dienstleistungen des Universaldienstes zufrieden gibt und dieses Kriterium der Poststelle als physische Poststelle nicht aufnimmt.
Ich bitte Sie aber, hier bei unserem Beschluss zu verbleiben und diesen ausdrücklichen Begriff der Poststelle auch im Gesetz zu verankern, nicht zuletzt deshalb, weil wir in der Vergangenheit diesbezüglich ein wenig schlechte Erfahrungen - um das ganz gelinde zu sagen - gemacht haben. Wenn man die Dinge nicht ganz klar ins Gesetz schreibt, ist dann bei den Interpretationen Tür und Tor offen, um Abbau zu betreiben.
Zum zweiten Thema, das ist bei der Minderheit I der Zusatz: Hier wurde von beiden Kommissionssprechern genau dargelegt, was die Differenz ist. Wir wollen, dass die Hauszustellung in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen erfolgt. Das ist auch eine ausdrückliche Bestimmung, die ins Gesetz aufgenommen werden soll. Wir sind uns eigentlich auch mit dem Departement einig, was die genaue Interpretation dieser Begriffe betrifft:
1. Die heutige Zustellungsqualität soll erhalten bleiben. Es gibt also kein Mehr, aber vor allem auch kein Weniger.
2. Die Regelung der Hauszustellung darf zu keinen Mehrkosten für die Post führen. Das ist nicht die Absicht.
3. Natürlich meint der Begriff "Siedlung" mehrere selbstständige Haushalte und nicht etwa einen einzelnen Haushalt - das ist keine Siedlung. In Bezug auf diesen Punkt der Interpretation sind wir auch mit dem Departement völlig im Reinen.
4. Die Umsetzung dieser Zustellungsbestimmung, die neu im Zusatz steht, muss so flexibel wie immer möglich gestaltet sein. Die Post soll und muss auch künftig auf veränderte Bedürfnisse Rücksicht nehmen können. Einerseits kann es sich um Änderung der Siedlungsstruktur und andererseits natürlich auch um Veränderungen bei den Haushalten handeln.
5. Auch in den Bereichen, in denen es heute bereits Vereinbarungen zwischen der Post und den verschiedenen Privaten gibt, die immer zur grossen Zufriedenheit aller erledigt werden, soll es in Zukunft möglich sein, solche Vereinbarungen abzuschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, bei unserer nationalrätlichen Fassung zu bleiben und diesen Zusatz ins Gesetz aufzunehmen. Nehmen Sie auch das Wort "Poststelle" ausdrücklich ins Gesetz auf, wie uns das übrigens die Parlamentarische Gruppe Bergbevölkerung heute ausdrücklich geschrieben hat.