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Müller Leo · Nationalrat · 2022-09-29

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung oder kurz die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein Vorhaben, das uns seit Jahrzehnten beschäftigt, und es will uns einfach nicht gelingen, eine mehrheitsfähige Lösung zu zimmern. [PAGE 1804]

Die Mitte-Fraktion setzt sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts ein, und dies aus guten Gründen:

1.[NB]Es kann nicht sein, dass ein Einkommen versteuert werden muss, das man gar nicht hat. Der Eigenmietwert ist ein zu versteuerndes Einkommen, bei dem kein Geld fliesst. Deshalb führt es bei Personen mit einem Eigenheim und einem relativ tiefen Einkommen zu Liquiditätsschwierigkeiten. Die Steuern, die zu bezahlen sind, sind für diese Personen im Verhältnis zum Bareinkommen überproportional hoch. Dieser Knopf muss gelöst werden. Wir wollen, dass dieses fiktive Einkommen - man kann behaupten, dass es das nicht sei, aber es ist tatsächlich ein fiktives Einkommen - in Zukunft nicht mehr versteuert werden muss. Die Mitte-Fraktion will deshalb den Systemwechsel.

2.[NB]Das heutige System subventioniert das Schuldenmachen. Dieser Fehlanreiz bewirkt, dass die Schweiz das Land mit der höchsten privaten Verschuldung in Europa ist. Mit dem heutigen System wird, etwas spitz ausgedrückt, das Schuldenmachen staatlich subventioniert. Dieser Fehlanreiz ist dringend zu korrigieren.

Zudem haben wir ein weiteres Problem: Die Bewertung der Eigenmietwerte erfolgt durch die Kantone. Es gibt unterschiedliche Lagen und unterschiedliche Objekte; das ist klar. Die Unterschiede sind aber nicht derart gross, wie es bei den Eigenmietwerten abgebildet wird. Während ein Haus in einem Kanton einen Eigenmietwert von 10[NB]000 Franken hat, hat ein etwa vergleichbares Objekt in einem anderen Kanton einen Eigenmietwert von über 25[NB]000 Franken. Mit dem Systemwechsel würden Sie auch dieses Problem beheben, und deshalb, nochmals, ist dieser Systemwechsel vorzunehmen.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist steuersystematisch richtig, und es ist eine gute Massnahme, um den Mittelstand zu entlasten. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass der Systemwechsel auch Folgen haben wird. Entweder haben wir die Eigenmietwertbesteuerung und können Abzüge vornehmen, oder wir haben keinen Eigenmietwert mehr und können dann auch keine Abzüge mehr machen. Das ist die reine Lehre.

Nun haben wir aber eine Vorlage auf dem Tisch, eine Version, mit der wir den Systemwechsel - ich kann es nicht anders ausdrücken - an die Wand fahren. Mit einem Volumen an Steuerausfällen für Bund und Kantone von etwa 3,8 Milliarden Franken ist es eine Vorlage, die schlichtweg nicht mehrheitsfähig ist. Denn hier in diesem Haus haben wir beschlossen, die Armee besser zu finanzieren, d. h., das Budget um 2 Milliarden Franken pro Jahr anzuheben; wir haben den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative und damit Mehrausgaben von 400 Millionen Franken pro Jahr beschlossen; wir haben einen Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative beschlossen, der über 1 Milliarde Franken kostet; und wir haben Ausgaben für Schutzsuchende aus der Ukraine in Höhe von 1 bis 2 Milliarden Franken beschlossen. Somit besteht im Bundeshaushalt ab 2024 ein Korrekturbedarf von über 2 Milliarden Franken pro Jahr und ab 2025 ein solcher von 5 Milliarden Franken oder mehr. Das geht einfach nicht!

Wir von der Mitte-Fraktion wollen dieser Vorlage noch eine Chance geben. Deshalb werden wir einen Rückweisungsantrag unterstützen. Die Begründung dazu hören Sie nun von meinem Kollegen Markus Ritter.