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preparatory:AB 308605

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Herr Bundeskanzler, Sie haben heute ein neues Element in die Diskussion gebracht, das zumindest nach meinem Wissen bisher im Ständerat noch nicht diskutiert worden ist, nämlich zur Frage: Was geschieht, wenn gestützt auf Gesetze, die im Anhang erwähnt sind, Verordnungen erlassen werden? Ein Beispiel ist das aktuell zur Diskussion stehende Landesversorgungsgesetz, welches in den Artikeln 31 bis 34 die Mangellagen beschreibt. Das würde bedeuten, dass Verordnungen, wenn sie gestützt auf diese gesetzliche Grundlage erlassen würden, Gegenstand solcher ausserordentlicher Sessionen wären. Sie bemängeln diese Auslegung. Die Frage ist übrigens dann auch, wie es mit der Überführung in das ordentliche Recht aussieht. Es wäre wahrscheinlich dienlich und gut, wenn wir diese Frage in der nächsten Runde, in welcher an diesem Artikel allerdings nicht mehr viel zu ändern sein wird, noch einmal angehen würden.

Auf eine gewisse Weise verstehe ich Ihre Bemerkungen, Herr Bundeskanzler. Ich denke, dass das Gesetz eben im Zusammenhang mit der Behandlung der jetzigen Energiekrise entstanden ist, die auch neue Erkenntnisse bringen wird. Ich bin bereit, diese Frage nochmals anzugehen, wenn die nächste Runde ansteht. Aber ich denke, dass das Gesetz jetzt gemäss den Anträgen beschlossen werden sollte.