Lexipedia

preparatory:AB 308763

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

La majorité de votre Commission de politique extérieure vous propose d'accepter cette motion. Cette motion demande au Conseil fédéral de proposer des mesures pour sauvegarder les intérêts du pays.

Basierend auf Artikel 184 der Bundesverfassung und Artikel 1 Absatz 2 des Embargogesetzes verlangt die Mehrheit Ihrer Kommission eine Positionierung des Bundesrates in Bezug auf die Frage, wie er seine zukünftige Sanktionspolitik ausrichten will.

Beim Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat der Bundesrat nämlich ursprünglich die Position vertreten, dass die Schweiz die Umgehung von Sanktionen verhindern soll, selbst aber nicht einmal solche unterstützen oder eigene ergreifen will. Diese Position hat der Bundesrat dann verlassen, und er vertritt seither die Auffassung, es sei eine eigenständige Sanktionspolitik, wenn er Sanktionen der UNO oder der OECD oder in der Praxis meistens der EU übernehme. Er bezeichnet diese Übernahme von Sanktionen als eigenständig.

In der Kommissionsberatung verwies der Bundesrat auf den Neutralitätsbericht, und er versprach, dass er auf diese Fragen eingehen werde. Mittlerweile hat der Bundesrat entschieden, auf die letztgültigen Berichte dazu aus dem Jahr 1993 zu rekurrieren, ohne daran Wesentliches ändern zu wollen. Das heisst, der in Aussicht gestellte Neutralitätsbericht, der diese Fragen klären soll, wird nicht erscheinen. In seiner Stellungnahme zur Motion stellt der Bundesrat auch die These auf, dass er, wenn er eigenständig Sanktionen ergreifen wollte oder müsste, zudem auf die in der Motion geforderten Ausgleichsmassnahmen bei wirtschaftlichen Nachteilen für beispielsweise die Bevölkerung der Schweiz verzichten werde.

Dies alles lässt den Schluss zu, dass die Motion auch den Zweck erfüllen kann, dass der Bundesrat bei Annahme der Motion tatsächlich umfassendere, gründlichere und kohärentere Prinzipien einer zukünftigen Sanktionspolitik entwickeln muss, die dann wiederum zu diskutieren wären. Ebenso müsste der Bundesrat dann näher und weiter ausführen, was die Folgen seines Nachdenkens über die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden sein könnten. Denn dass der Bundesrat sich positionieren muss, ist vermutlich Konsens in der Kommission gewesen. Nur darüber, wie er sich positionieren soll, gehen selbstverständlich die Meinungen auseinander. [PAGE 1822]

Es gibt eine Inkohärenz in der Stellungnahme des Bundesrates, wenn er einerseits behauptet, bereits jetzt im Nachvollzug von Sanktionen anderer Länder und Organisationen eigenständig zu handeln, und andererseits eine verstärkte internationale und nationale Zusammenarbeit ankündigt, ohne das aber weiter auszuführen.

Schliesslich ist es der Kommissionsmehrheit wichtig zu betonen, dass eine eigenständige Sanktionspolitik nicht eine mit anderen Ländern unkoordinierte Politik bedeuten würde, sondern dass die Schweiz selbst schaut, wo sie mit ihren eigenen spezifischen Interessen und ihrer eigenen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung die Verteidigung eben dieser Landesinteressen geltend machen kann und wo sie sich in der internationalen Gemeinschaft einbringen soll.

Der Rekurs auf das ausdrücklich mögliche Notrecht erscheint der Mehrheit der Kommission durchaus angemessen in Zeiten, wie wir sie jetzt haben, in denen die Exekutive ohnehin in einer nicht delegierbaren Verantwortung steht. Schliesslich hat auch das Parlament selbst gerade in dieser Session wiederum vom verfassungs- und gesetzmässigen Spielraum Gebrauch gemacht, in dringlichen Anliegen auch dringlich und gleichzeitig demokratisch legitimiert zu handeln. Insofern schafft die Zustimmung zu dieser Motion aus Sicht der Aussenpolitischen Kommission einen erheblichen parlamentarischen Mehrwert.

Deshalb beschloss sie mit 15 zu 10 Stimmen die Zustimmung zu dieser Motion.