Riklin Kathy · Nationalrat · 2003-03-05
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Wieder einmal sprechen wir über das Verbandsbeschwerderecht. Ich glaube, Herr Randegger hat vorhin die Fahne nicht genau angeschaut, auf der ich seinen Namen zweimal finde. Er hat zwar gesagt, er sei nicht mehr für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes, aber ich finde ihn klar und deutlich unter der Minderheit II, die eben das Verbandsbeschwerderecht abschaffen will. Bitte spielen Sie doch nicht mit doppelten Karten, sondern seien Sie ehrlich und sagen Sie, was Sie wirklich wollen.
In diesem Sinne kann man auch den Minderheitsantrag I nicht unterstützen - denn was soll das überhaupt heissen, eine "erstmalige Bewilligung"? Ich habe in der Kommission gesagt, das sei ein Pleonasmus - das ist anscheinend ein schwieriges Fremdwort -, ein "weisser Schimmel". Jede Bewilligung erfolgt ja am Anfang eines Prozesses und ist darum erstmalig. Es macht keinen Sinn, dieses Wort noch hineinzunehmen und komplizierte Texte in das Gesetz hineinzuschreiben. Das Verbandsbeschwerderecht kommt mir wie ein Grippevirus vor, der hier in diesem Rat immer wieder die Leute ergreift: Meistens werden sie wieder kuriert; ich hoffe, auch heute ist das wieder der Fall. Dabei verkennen die chronischen Gegner, wie sorgfältig und verantwortungsvoll die Umweltorganisationen mit diesem Mittel umgehen. Heiner Studer hat es bereits erwähnt: Es sind sehr wenige Beschwerden; genau genommen sind 1,4 Prozent aller Beschwerdeverfahren in Verwaltungssachen Verbandsbeschwerden - aber sie sind sehr erfolgreich: 63 Prozent haben Erfolg vor den Gerichten. Das heisst, dass sie sinnvoll, sorgfältig und nutzreich eingesetzt werden.
Sie haben bemerkt, dass der Ständerat einstimmig für das Verbandsbeschwerderecht ist. Sogar Ständerat Hans Hofmann von der SVP des Kantons Zürich, der ja auch keine Gelegenheit auslässt, hier irgendwo aktiv zu werden, hat diesem Verbandsbeschwerderecht in der Gen-Lex zugestimmt. Es ist ein wesentlicher Teil unserer schweizerischen Gesetzgebung; wenn wir dieses Recht abschaffen wollen, dann brauchen wir viel mehr Kontrollinstanzen. Das entspricht ja auch nicht unserem schweizerischen Willen und wäre zudem viel teurer; es käme auch einem Polizeistaat viel näher. Es ist sinnvoller, wenn auf freiwilliger Ebene eine Kontrolle durch die Bevölkerung und die entsprechenden legitimierten Verbände stattfindet.
Die CVP-Fraktion unterstützt den Ständerat und damit die Mehrheit.