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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-03-05

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, Ihnen nochmals ganz kurz die Geschichte dieses Artikels in Erinnerung zu rufen. Die Kommission des Nationalrates wollte das Verbandsbeschwerderecht auf die Konsumentenorganisationen und auf bäuerliche Organisationen ausweiten; mit dieser Kommissionsmehrheitsmeinung kamen wir in den Rat. Kein einziges Mitglied der Kommission setzte sich für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes in diesem Gesetz ein.

Mit einem Überraschungscoup, wenn ich das so nennen darf, wurde dann in diesem Rat das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft. Der Ständerat zeigte sich überrascht und - wie richtig gesagt wurde - debattierte auch nicht lange darüber. Er hat unseren Entscheid nicht verstanden und einstimmig die Vorgaben des Bundesrates übernommen. Jetzt gibt es hier also wieder einen Versuch, das Verbandsbeschwerderecht noch einmal abzuschaffen oder ein bisschen zu disziplinieren.

Ich möchte mich zuerst zur Minderheit I von Herrn Randegger äussern: Hier wird von "erstmaliger Bewilligung" gesprochen, und es gilt nur für GVO, die unmittelbar in der Umwelt verwendet werden. Diese beiden Korrekturen oder Disziplinierungsversuche machen keinen Sinn. Wir haben im Haftpflichtrecht des Gentechnikgesetzes den Bewilligungsinhaber definiert; wir haben gesagt, was darunter zu verstehen ist. Wenn nun eine Bewilligung nach 10 Jahren überprüft wird, ist das kein Anlass für ein erneutes Verbandsbeschwerderecht. Nur wenn neue Erkenntnisse und dann auch neue Vorschriften kommen, gilt das als neue Bewilligung, und dann wäre ja auch wieder ein Verbandsbeschwerderecht möglich.

Zur "bestimmungsgemässen Verwendung in der Umwelt" haben die Experten deutsch und deutlich gesagt, dass das nicht für Heilmittel, nicht für Futtermittel, nicht für Lebensmittel gilt. Frau Heberlein, das Beispiel vom Weizen, das Sie vorher so ausführlich zitiert haben, ist ein Freisetzungsversuch. Der ist auch nicht vom Verbandsbeschwerderecht betroffen, das wir hier formuliert haben. In der Diskussion über das Moratorium, das ja jetzt im Gentechnikgesetz abgelehnt wurde, haben wir ausführlich über die Begriffe gesprochen. Wir haben in Tabellen aufgezeigt, was die bestimmungsgemässe Verwendung in der Umwelt bedeutet und was sie nicht bedeutet. Wenn wir jetzt willkürliche Änderungen vornehmen, wird die Konsequenz die sein, dass man nachher nur weniger Klarheit hat, aber dadurch werden das Gesetz und die Bestimmung nicht verbessert. Manchmal kann ja der Versuch, an etwas noch herumzukitten, mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit II abzulehnen. Diese hat im Ständerat keine Chance; das wurde uns deutlich vorgeführt. Mit diesem Antrag hätte die Umwelt keine Anwältin, die handlungsfähig ist. Die Minderheit I bitte ich Sie deshalb abzulehnen, weil sie mehr Verwirrung als Klarheit schafft.