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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2022-09-29

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Ganz kurz zu Absatz 2 von Artikel 12: Hier wird eine kleine, aber sehr wichtige Formulierung eingefügt, indem "oder eine Gefährdung von Menschen darstellen" hinzugefügt wird. Damit schliessen wir eine Gesetzeslücke, die für den Vollzug von Bedeutung ist. So muss es zum Beispiel möglich sein, einzelne Wölfe, die trotz Vergrämungsmassnahmen ihre Scheu verlieren und in Siedlungen auftauchen, zu entfernen. Bis jetzt ist für diesen Fall, wir haben es heute schon von einem Sprecher gehört, keine eigentliche gesetzliche Regelung vorhanden. Es muss auf polizeiliche Notmassnahmen zurückgegriffen werden, damit man bei diesen Tieren eingreifen kann. Mit dieser Ergänzung schliessen wir diese Lücke.

Ich komme, wenn ich darf, gleich zum zweiten Satz von Artikel 12 Absatz 4: Der Bundesrat will hier die Ergänzung Ihrer Kommission streichen. Seiner Ansicht nach ist dieser Vorbehalt nicht notwendig. Ihre Kommission bittet Sie aber auch hier einstimmig, an der Kommissionsfassung festzuhalten. Der Vorbehalt ist aus unserer Sicht wichtig, weil gemäss Artikel 7a proaktiv zur Verhütung von Schäden oder Gefährdungen eingegriffen werden kann. Wird der Vorbehalt gestrichen, muss immer zuerst der Schaden oder die Gefährdung eingetreten sein. Somit könnte nur reaktiv gehandelt werden. Das will Ihre Kommission nicht; sie will ganz bewusst beide Möglichkeiten offenhalten. Darum bitte ich Sie, bei der Kommissionsfassung zu bleiben.

Im Weiteren liegt auch ein Einzelantrag Engler vor, der aus meiner Sicht, soweit ich ihn beurteilen kann, diese Thematik eigentlich noch besser aufnimmt und verdeutlicht. Aber darüber können wir nachher sprechen.

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