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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2022-09-29

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Stellungnahme vom 3. Februar 2021. Die Aussagen des Bundesrates sind einerseits nachvollziehbar, andererseits ist die Situation unbefriedigend. Als problematisch erachte ich die Aussage, dass die Regierung keinen Grund sehe, die Bottom-up-Prinzipien der Forschungsförderung aufgrund von spezifischen Forschungsinteressen einzuschränken. Es geht hier nicht um Forschungsinteressen, sondern um die Prävention zugunsten der Bevölkerung. Diese hat in unserem Gesundheitswesen einen geringen Stellenwert.

Je besser das Immunsystem funktioniert, desto besser kann der Körper mit Viren und Bakterien umgehen. Die Fragestellung ist von gesundheitspolitischer und volkswirtschaftlicher Relevanz. Die Verfassung gibt dem Bund im Rahmen seiner Kompetenzen folgende Aufträge: Gemäss Artikel 118 der [PAGE 1858] Bundesverfassung hat er Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen, gemäss Artikel 117a hat er für eine medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen, gemäss Artikel 118a hat er die Komplementärmedizin zu berücksichtigen. Hier gibt es also klare allgemeine Aufträge, welche die Volksgesundheit im Fokus haben.

Ich kann nicht verstehen, weshalb der Bundesrat die Volksgesundheit nach all den Erfahrungen, die wir gemacht haben, nicht stärken will. Forschung ist auf finanzielle Mittel angewiesen. Bei neuen Fachgebieten, bei neuen Krankheiten oder Viren ist die Forschung oft experimentell. Sie erfolgt nach dem Trial-and-Error-Verfahren, das sich einer marktwirtschaftlichen Logik entzieht. Die Hersteller von Komplementär- und Phytoarzneimitteln haben keine Milliarden zur Verfügung, welche sie in die Forschung stecken können.

Die Pharmakogenetik belegt, dass nicht alle Personen, die an ein und derselben Krankheit leiden, gleich gut oder gleich stark auf bestimmte Medikamente reagieren. Deshalb ist die Arzneimittelvielfalt so wichtig. Diese nimmt derzeit leider stark ab. Je mehr Medikamente zur Verfügung stehen, desto besser kann den Menschen geholfen werden. Arzneimittelvielfalt ist die Basis einer individualisierten Medikation, welche zum Ziel hat, das Immunsystem und die Abwehrkräfte von möglichst vielen Menschen zu stärken.

Ich gehe davon aus, dass es dem Bundesrat bekannt ist, dass die Zahl der zugelassenen pflanzlichen Arzneimittel in den letzten Jahren um 40 Prozent abgenommen hat. Gleichzeitig kommen keine neuen, innovativen pflanzlichen Arzneimittel auf den Markt. Die sinkenden Spezialitätenliste-Preise und der kleine Schweizer Markt werden offenbar von vielen Zulassungsinhaberinnen als unattraktiv beurteilt. Das ist schlecht für unsere Volksgesundheit. Mit jedem Arzneimittel, das vom Markt verschwindet, nehmen die Therapiemöglichkeiten ab.

Das vom Bundesrat geforderte Bottom-up-Prinzip der Forschungsförderung ist sicherlich wünschenswert, doch leider funktioniert dies nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Es braucht fachlich gute Anträge, und es braucht begutachtende Expertinnen und Experten, die unvoreingenommen und fachlich kompetent sind.

Ich erachte es also als Aufgabe des Bundesrates, Forschung direkt zu fördern, weil es erstens aufgrund der kleinen Marktgrösse und der sinkenden Spezialitätenliste-Preise für Zulassungsinhaberinnen kaum möglich ist, klinische Arzneimittelforschung zu finanzieren, und weil zweitens bei den Gremien des Schweizerischen Nationalfonds die komplementärmedizinische Expertise ungenügend ist. Es geht also nicht darum, Forschungsinteressen einzuschränken, wie es der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, sondern es geht im Gegenteil darum, eine unabhängige Forschung zu Naturheilmitteln zu ermöglichen, um deren Potenzial besser erforschen und nutzen zu können.

Ich bitte Sie deshalb, im Interesse der Volksgesundheit und der Wirtschaft meiner Motion zuzustimmen.