Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-06
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat ja eigentlich die Motion des Ständerates gar nicht ablehnen wollen, sondern er hat sie als Postulat entgegennehmen wollen, und zwar deswegen, weil er sich hier in einem gewissen Dilemma befindet. Er sieht gewisse Vorteile der Anliegen, die diese Motion hat. Nun stehen wir aber vor der Frage: Motion ja oder nein? Die Kommission Ihres Rates hat die Frage bearbeitet und hat diejenigen Teile der Motion des Ständerates, die tatsächlich jetzt schon als Motion eingereicht werden können, herausgenommen und mit weiteren Ideen angereichert. Deswegen sind wir mit der Motion der Kommission einverstanden. Der Bundesrat unterstützt also die Kommission Ihres Rates.
Was die Motion des Ständerates betrifft, habe ich gesagt, befinden wir uns in einem gewissen Dilemma. Es ist unbestritten, dass ein Dieselmotor weniger CO2 ausstösst als ein "Benziner" und dass er sparsamer ist. Aber, das wurde vorhin auch ausführlich gesagt, es gibt Emissionen von Stickoxid und von Partikeln. Wenn wir die Dieselmotoren tatsächlich fördern wollen, dann müssen diese Probleme - Stickoxid, Partikelausstoss - zunächst gelöst sein.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir prüfen. Es gibt die Lösung Partikelfilter; davon wurde gesprochen. Sie müssen nur wissen: Wenn wir das einführen würden, würde die Schweiz hier wieder einen Alleingang machen. Es gibt die andere Möglichkeit, ein Bonus-Malus-System [PAGE 142] einzuführen, um hier regulieren zu können. Wir prüfen das auf Bundesebene. Wir empfehlen es auch den Kantonen, die ja für den grossen Teil der Motorfahrzeugsteuern autonom zuständig sind. Diese Lösung wäre dann EU-kompatibel. Es gibt auch die Kombination der beiden Massnahmen: zuerst einmal den Steueranreiz machen und nachher das Filterobligatorium einführen. Das prüfen wir im Moment. Aber das ist, wie gesagt, noch nicht so weit, und wir können nicht eine Verbilligung, die zu einer Förderung führt, einführen, bevor dieses gewichtige Problem gelöst ist.
Es wurde als weiteres Bedenken die Verkehrsverlagerung genannt. Hier möchte ich immerhin relativierend beifügen, dass die Verkehrsverlagerung nicht eine Ideologie als solche ist, sondern wir wollen die Verkehrsverlagerung gerade deswegen, um auch die Umweltverträglichkeit der Mobilität herzustellen. Das heisst, wenn es - theoretisch - dereinst so sein sollte, dass der Strassenverkehr keinerlei umweltschädigende Abgase hinterlässt, wäre unter diesem Aspekt die Verkehrsverlagerung nicht mehr ein Obligo. Es gibt allerdings andere Erwägungen, darunter die, dass die Strasse vor dem eigenen Kollaps bewahrt werden muss; das ist auch ein Grund für die Verkehrsverlagerung. Ich will diese Relativierung nur deswegen anbringen, um zu sagen, dass wir natürlich alles tun wollen, damit tatsächlich gesundheitsfördernde Massnahmen bei Schiene und bei Strasse gefördert werden.
Aus diesen Gründen sind wir gegen die Motion des Ständerates, aber für diejenige der Kommission.