Stump Doris · Nationalrat · 2003-03-06
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Umweltprobleme machen nicht an Landesgrenzen Halt; das ist uns längst bewusst, und es zeigt sich immer wieder bei Diskussionen um Massnahmen zur Reduktion von Schadstoffen, zum Beispiel beim CO2-Ausstoss im Flugverkehr. Im Jahre 1991 wurde deshalb der Globale Umweltfonds gegründet, der die Entwicklungsländer bei Massnahmen zugunsten der Umwelt unterstützen soll. Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihrer Aussen- und Umweltpolitik seit langem für eine Stärkung der institutionellen Strukturen im Umweltbereich ein und beteiligt sich seit Beginn am Globalen Umweltfonds, weil der Schutz der Umwelt eine Voraussetzung ist für die Bekämpfung von Armut, von sozialer Unruhe und auch von wirtschaftlich bedingter Migration.
Der Globale Umweltfonds dient als Finanzierungsmechanismus für die zentralen Konventionen im Umweltbereich, die anlässlich des Gipfels von Rio de Janeiro im Jahre 1992 und später verabschiedet wurden. Die Schweiz hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass anstelle zahlreicher kleiner Fonds wenige, aber gut funktionierende Finanzierungsinstrumente errichtet wurden. Verschiedenste Projekte wurden so mit grossem Erfolg durchgeführt. Zu erwähnen ist zum Beispiel ein Projekt in Polen zur Schaffung eines Marktes für Energiesparlampen, das dazu geführt hat, dass ein Drittel der polnischen Haushalte diese Lampen angeschafft hat und dass der Preis für Sparlampen um 34 Prozent gesunken ist, weil sie nun in Polen hergestellt werden. Da in Polen Strom vor allem in Kohlekraftwerken produziert wird, reduziert der massiv geringere Stromverbrauch von Lampen auch den CO2-Ausstoss nachhaltig.
Mit der Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz unterbreitet uns der Bundesrat zwei Vorlagen, die die Fortführung der Beteiligung an diesem Globalen Umweltfonds ermöglichen.
Obwohl die Schweiz den Globalen Umweltfonds und den Ozonfonds schon seit über zehn Jahren unterstützt, müssen wir gemäss Bundesratsbeschluss vom 5. Juni 2000 neu eine formelle gesetzliche Grundlage schaffen. Die beantragte Änderung im Umweltschutzgesetz betrifft einen neuen Artikel 52a, den das EJPD erarbeitet hat. Mit diesem Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge an internationale Organisationen oder Programme im Bereich des internationalen Umweltschutzes, für Beiträge zur Umsetzung von internationalen Umweltabkommen, aber auch für Beiträge zur Finanzierung von Sekretariaten internationaler Umweltabkommen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, und für Beiträge an Fonds zur Unterstützung von Entwicklungs- und Transitionsländern bei der Umsetzung von internationalen Umweltabkommen geschaffen. Diese Gesetzesänderung wurde in der UREK einstimmig akzeptiert - mit 23 Stimmen - und ist auch jetzt nicht bestritten.
[PAGE 143] Die zweite Vorlage ist der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt; dieser gab in der Kommission mehr zu reden. Bestritten war nicht der Grundsatz, hingegen wurde die Höhe des Rahmenkredits bzw. eben der spezifische Beitrag an den Globalen Umweltfonds infrage gestellt. Im Weiteren musste der Mechanismus eines Rahmenkredits ausführlich erläutert werden. Der beantragte Rahmenkredit von 125 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren - also von 2003 bis 2006 - soll folgendermassen aufgeteilt werden: Für den Globalen Umweltfonds sollen 99,07 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, für den Ozonfonds 17,43 Millionen, für Beiträge im Klimabereich 5 Millionen, und für die Kosten für die Durchführung des Rahmenkredits werden 3,5 Millionen Franken eingestellt.
Dabei werden unterschiedliche Zahlungsmodalitäten angewendet, die in der Kommission zunächst für etwas Konfusion sorgten. Während dem Ozonfonds, der von der Uno verwaltet wird, jährlich eine gleich grosse Tranche überwiesen wird, werden die Mittel beim Globalen Umweltfonds zwar innerhalb von vier Jahren verpflichtet, aber die Auszahlungen an den Fonds erstrecken sich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Für die gesprochenen Gelder wird eine Schuldverschreibung ausgestellt, das Geld selbst aber bleibt in der Nationalbank und wird nur auf Abruf ausbezahlt, und zwar gemäss dem vorbestimmten Fahrplan von zehn Jahren. Der Vorteil dieses Systems ist, dass den Geberländern die Zinsgewinne zufallen, der Nachteil, dass es zu einer Überlagerung der jährlichen Zahlungen aus verschiedenen Rahmenkrediten kommt. Die Auszahlungen in den nächsten vier Jahren belaufen sich immer auf ungefähr dieselbe Höhe, nämlich auf jährlich jeweils 26 bis 30 Millionen Franken. Die Erläuterungen der Verwaltung vermochten in der Kommission die Bedenken und Verwirrung über die unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten zu klären und zu beheben.
Schliesslich blieb noch die Höhe des Rahmenkredites bestritten: Während der Bundesrat einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken beantragt, wurde in der Kommission ein Antrag auf eine Kürzung auf 70 Millionen Franken eingereicht. Der Kürzungsantrag wurde vor allem mit der Höhe des letzten Rahmenkredites aus dem Jahr 1998, der 88,5 Millionen Franken betrug, begründet; bestritten war vor allem die Erhöhung des Beitrages an den Globalen Umweltfonds. Dieser Antrag wurde aber mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ich möchte noch etwas zur Erhöhung dieses Kredites sagen: Tatsächlich wird für die Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds ein spürbar höherer Schweizer Beitrag fällig. Während 1998 für den Fonds noch 70 Millionen Franken eingesetzt wurden, sind jetzt 99,07 Millionen vorgesehen. Das ist eine Erhöhung um 41,5 Prozent. Diese Erhöhung wird folgendermassen begründet:
1. Das Mandat des Globalen Umweltfonds ist seit 1998 beträchtlich erweitert worden. Es werden mehr Projekte, unter anderem im Bereich der Chemikalien und der biologischen Sicherheit durchgeführt werden.
Die Schweiz hat die entsprechenden internationalen Vertragswerke bereits ratifiziert, oder die Ratifikation steht unmittelbar bevor, wie das beim Kyoto-Protokoll der Fall ist.
2. Zu dieser Erhöhung führt auch der Umgang mit dem Wechselkurs. Der fixe Wechselkurs zwischen dem Dollar und den nationalen Währungen der Geberländer wurde vor Beginn der Verhandlungen festgesetzt, um den Fonds vor grossen Wechselkursschwankungen zu schützen. Der für die Schweiz festgesetzte Wechselkurs beträgt Fr. 1.70, was für den Umweltfonds zu einem Wechselkursgewinn führt und für uns zu einer Erhöhung unseres Beitrags.
Die Schweiz hat sich verpflichtet, 2,43 Prozent der Gesamtkosten des Globalen Umweltfonds zu übernehmen. Diese Grösse richtet sich nach dem IDA-Verteilschlüssel, der auch für andere multilaterale Fonds Gültigkeit hat. Die beantragten 99,07 Millionen Franken für den Globalen Umweltfonds und der Beitrag an den Ozonfonds sind nicht kürzbar, da die Schweiz diese internationale Konsenslösung mitgetragen hat, seit Jahren schon diesen Anteil des Beitrags zahlt und die Verhandlungen abgeschlossen sind. Der Betrag liegt übrigens auch innerhalb des vom Bundesrat erteilten Verhandlungsmandats.
Der Rahmenkredit für die globale Umwelt war erstens in der Kommission im Grundsatz nicht bestritten, da er helfen kann, die Umweltprobleme global zu bekämpfen. Zweitens beruht der Rahmenkredit auf internationalen Vereinbarungen, die bereits eingegangen werden mussten, sodass die Schweiz mit einer Kürzung des Beitrags sich in einer schwierigen aussenpolitischen Lage befinden würde. Mir wurde auch noch mitgeteilt, dass die Schweiz sich zum Beispiel heftig dafür eingesetzt hat, dass die USA den vollen Betrag zahlen müssen. Sie sind diese Verpflichtung auch eingegangen; sie sind offenbar sogar bereit, in dieser Vierjahresperiode etwas mehr zu bezahlen. Wenn die Schweiz dann plötzlich weniger zahlt, nachdem sie die USA dazu gezwungen hat, ihren Anteil voll zu übernehmen und dazu noch mehr zu bezahlen, würde sie eigentlich einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sowohl der Änderung im Umweltschutzgesetz wie dem Rahmenkredit für die globale Umwelt von 125 Millionen Franken für vier Jahre zuzustimmen.