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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-11-28

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-11-28

Wortprotokoll

Ich kann mich meiner Vorrednerin anschliessen: Selbstverständlich soll das Gesetz für interne und für externe Vermittler und Vermittlerinnen gelten. Gerade auch im Zusatzversicherungsbereich muss es für beide gelten. Nicht nur die Externen, die auf Provision arbeiten und die weniger Sicherheiten seitens des Arbeitgebenden haben, sondern auch die Internen sollen hiervon betroffen sein. Die Zusatzversicherungen sind eigentlich der lukrativste Teil der Krankenversicherungen. Oft sind sie aber auch sehr teuer. Gerade hier braucht es eine Beschränkung der Honorare und eine gute Ausbildung. Aktuell sind hier am meisten Provisionen möglich. Es wird nicht selten unlauter geworben, mit Angst gearbeitet, es werden Dinge verkauft, die eigentlich auch in der Grundversicherung drin wären. Deshalb ist eine Beschränkung richtig.

Eine gute Ausbildung gehört dazu, wenn lauter geworben werden soll, weil für viele eine Zusatzversicherung nicht möglich ist. Sie ist eigentlich für Gutgestellte da; viele können sich das nicht leisten. Bei der Werbung soll aufgezeigt werden, was von der Grundversicherung abgedeckt ist. Zum Glück ist fast alles drin, und zwar bei guter Versorgung. Eventuell soll den Kunden und Kundinnen auch aufgezeigt werden, wo sie gerade im allgemeinen Versicherungsbereich eine Optimierung vornehmen könnten, wo sie also günstigere Varianten mit trotzdem guten Leistungen wählen könnten. Das wäre sogar eine Art von Budgetberatung, wenn gute Werbung angeboten wird.

Für Kunden und Kundinnen ist es egal, wer anruft und was ihnen an zusätzlichen Leistungen aufgeschwatzt wird. Ein Kunde, eine Kundin muss die Gewissheit haben, dass die Beratung seiner bzw. ihrer Gesundheit dient und nicht einer höheren Provision. Das Argument der Gegner und Gegnerinnen, das sei ein grosser Aufwand und bedeute Bürokratie, ist an den Haaren herbeigezogen. Es gibt einfachste Tools zur Arbeitszeiterfassung. In gewissen Branchen ist das längst die Norm.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Einschränkung der Entschädigung der Tätigkeit sowohl interner als auch externer Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler zuzulassen. Damit haben wir mehr Qualität, mehr Zufriedenheit der Kunden und Kundinnen und weniger Kosten.

Ich spreche nun auch für die grüne Fraktion. Vielleicht haben Sie heute Morgen die Nachrichten gehört und damit die Hiobsbotschaft erhalten, dass von den Krankenkassen pro Jahr allein für Werbung mehr als 100 Millionen Franken ausgegeben werden. Die Abgrenzung zwischen Internen und Externen, die wir hier vornehmen sollen, zeigt die Problematik und lässt den starken Verdacht aufkommen, dass man nicht gewillt ist, die Praxis wirklich zu ändern. Es soll weiterhin möglich sein, wo immer zu werben, keinen Einschränkungen bei den Honoraren zu unterliegen und auf Ausbildung zu verzichten, und dies trotz der eigenen Vereinbarung der Branche selbst. Es ist doch sehr eigenartig, dass die eigenen Mitarbeitenden nicht einbezogen werden sollen.

Wir waren uns einig, es braucht eine Regulierung, weil die Werbung übermächtig wurde. Das ist ein grosser Ärger der Bevölkerung. Wir sind uns auch einig, dass es eine Regulierung der Telefonwerbung braucht und dass wir für Callcenter einen Verzicht oder sogar ein Verbot von Telefonwerbung bei sogenannten Nichtkunden und -kundinnen wollen. Uneinig waren wir, wer von den Mitarbeitenden betroffen sein soll, wie die Ausbildung auszusehen hat und ob wir die Entschädigungen beschränken oder nicht.

Ich sage es noch einmal: Dem Kunden bzw. der Kundin ist es ziemlich egal, wer anruft. Es ist und bleibt ärgerlich. Wenn ein Kunde bzw. eine Kundin beraten wird, dann deshalb, weil sie oder er es selbst gewünscht hat. Und dann hat sie oder er hoffentlich die Garantie, dass sie beraten wird, um eine bessere Versicherung zugunsten ihrer Gesundheit zu haben, nicht für eine höhere Provision des Verkäufers oder der Verkäuferin. Selbstverständlich müssen alle ausgebildet sein, das ist ja wohl die Basis, und natürlich braucht es eine Beschränkung der Honorare. Wie bitte wollen Sie den Kunden und Kundinnen, die im nächsten Jahr höhere Prämien bezahlen werden, erklären, dass es 100 Millionen Franken mehr braucht, nur für Werbung?

Ich bitte Sie also seitens der Grünen, sowohl in der Grund- wie in der Zusatzversicherung diese Beschränkung für Interne und für Externe einzuführen, gerade weil die Zusatzversicherungen der lukrativste Teil mit den höchsten Provisionen sind. Von Bürokratie zu reden, wirkt in diesem Zusammenhang schon geradezu absurd, wird doch für 100 Millionen Franken Werbung gemacht.

Im Sinne der Bevölkerung, im Sinne der Zufriedenheit und Gesundheit und im Sinne von deutlich tieferen Kosten bitte ich Sie: Machen Sie hier keine Unterscheidung zwischen Internen und Externen.