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Wiederkehr Roland · Nationalrat · 2003-03-06

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Wenn man hier zuhört, hat man wirklich das Gefühl, es gehe um die Abschaffung des Alkohols. Nein, es geht darum, dass man nicht mehr fahren soll, wenn man getrunken hat.

Herr Föhn hat am Fernsehen gesagt, er werde um jeden Zehntel kämpfen. Wir haben ihn heute gehört: Er schlägt als Alternative 0,6 Promille vor. Ich kann Ihnen sagen - und damit lege ich auch meine Interessen offen -, dass ich um jeden Unschuldigen kämpfen werde, der nicht Opfer eines "Alkoholfahrers" werden soll. Es ist eine nicht zu [PAGE 126] verleugnende Tatsache, dass bei Blutalkoholwerten zwischen 0,5 und 0,8 Promille halt eben 10 Prozent der alkoholbedingten Unfälle geschehen. Diese Erhebung hat man nicht in der Schweiz machen können - das ist klar, Herr Föhn -, aber man hat sie dort machen können, wo man 0,5 Promille schon längst eingeführt hat, nämlich in den Staaten rings um unser Land. Die ganze EU kennt die 0,5-Promille-Grenze. In Schweden und in Norwegen haben sie 0,2 Promille, und dann gibt es noch die Ostländer mit 0,0 Promille, aus gutem Grund.

Herr Föhn, statistisch erhoben ist, dass ab 0,5 Promille der Tunnelblick eine Tatsache ist. Sie haben kein so breites Wahrnehmungsfeld mehr. Aber gleichzeitig steigt der Mut; ich möchte sagen, es steigt der "Über-Mut". Dieses eingeschränkte Wahrnehmungsfeld - wissenschaftlich erwiesen ab 0,5 Promille -, gekoppelt mit dem zusätzlichen Mut, ist eben das Verheerende. Ich möchte Ihnen diese Statistik zeigen, Herr Föhn. Hier ist sie. Sie sehen, von 0,0 bis 0,5 Promille ist das Risiko eines Unfalles immer dasselbe. Aber bei 0,6 Promille - was Sie wollen - ist es bereits doppelt so hoch, und bei 0,8 Promille ist das Unfallrisiko viermal so hoch.

Nun gut, Sie alle werden schliesslich entscheiden, ob Sie den Kompromiss wollen. Der Bundesrat ist Ihnen mit 0,5 Promille ja entgegengekommen. Der Bundesrat hat schon auf die Warnungen hin gesagt: Also gut, wir führen die unqualifizierte Alkoholpromillekonzentration im Blut ein, und diese liegt zwischen 0,5 und 0,79 Promille. Erst ab 0,8 Promille - das ist die Limite für qualifizierte Angetrunkenheit - gibt es dann Strafen. Vorher gibt es Verwarnungen. Es ist eigentlich inkonsequent. Wenn wir heute wissenschaftlich begründet wissen, dass ab 0,5 Promille die Gefährdung dramatisch, im Quadrat zunimmt, dann sollten wir auch konsequent sein und auf die ursprüngliche Idee des Bundesrates zurückkommen. Es gibt eine Grenze, die liegt bei 0,5 Promille, und danach wird eben auch bestraft.

Weil wir aber im Gesetz festgelegt haben, dass es zwei Werte geben muss, nämlich einen unqualifizierten und einen qualifizierten Wert, stelle ich meinen Antrag, auch als Diskussionsbeitrag. Ich sage, qualifiziert ist, wenn Sie 0,5 Promille haben, und dann soll auch bestraft werden, weil die wissenschaftlichen Untersuchungen genau zeigen, dass ab dieser Grenze die Unfallhäufigkeit dramatisch steigt. Was aber darunter liegt, ab 0,4 Promille, das soll unqualifiziert sein. Was heisst 0,4 Promille? Meine Herren - die Damen trinken normalerweise sowieso nicht so viel -, bei 0,4 Promille können Sie immer noch zwei Stangen Bier trinken in einer Stunde, und Sie werden 0,4 Promille unterschreiten. Oder Sie können drei Deziliter Wein trinken in einer Stunde - in einer Stunde wird 0,1 Promille wieder abgebaut -, und Sie sind immer noch unter 0,4 Promille.

Das ist mein Kompromissvorschlag, aber ich bitte Sie: Seien Sie konsequent und sagen Sie, ab 0,5 Promille - so wie es der Bundesrat ursprünglich wollte - wird tatsächlich bestraft, und vorher, im Bereich dieses Zehntelpromilles, gibt es eine Verwarnung.

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