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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2022-11-28

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-11-28

Wortprotokoll

Ich spreche als Berichterstatter für die Kommission. Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit zur Unterstützung der globalen Umwelt von insgesamt 197,75 Millionen Franken über einen Zeitraum von vier Jahren, also von 2023 bis 2026. Dem Verpflichtungskredit liegen vier Vorhaben zugrunde:

1. Beiträge an den Globalen Umweltfonds in Höhe von 155,4 Millionen Franken,

2. Beiträge an den Ozonfonds des Montrealer Protokolls in Höhe von 13,55 Millionen Franken,

3. Beiträge an die Klimafonds Special Climate Change Fund und Least Developed Countries Fund in Höhe von 26 Millionen Franken,

4. Durchführung des Verpflichtungskredits in Höhe von 2,8 Millionen Franken.

Zuletzt hat das Parlament im Jahr 2019 einen Rahmenkredit gesprochen, nun soll ein erneuter überjähriger Verpflichtungskredit verabschiedet werden. Dabei sollen die Beiträge gemäss Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode um insgesamt 49,92 Millionen Franken erhöht werden, von 118,34 auf 155,4 Millionen Franken beim Globalen Umweltfonds und von 13,15 auf 26 Millionen Franken beim Klimafonds. Die Vorhaben werden in der Botschaft vorgestellt. Deshalb erlaube ich mir, nur noch kurz ein paar Passagen daraus zu zitieren.

Der Löwenanteil der Finanzmittel ist für den Globalen Umweltfonds vorgesehen. Dieser soll zum achten Male wieder aufgefüllt werden. Die Laufzeit umfasst die Zeitspanne von Mitte 2022 bis 2026.

Der GEF, also der Globale Umweltfonds, ist das zentrale Führungsinstrument für die Umsetzung der wichtigsten Konventionen und Protokolle im Umweltbereich in Entwicklungsländern. Seit seiner Gründung im Jahr 1991 wurden in den fünf Schwerpunktbereichen Klima, Biodiversität, internationale Gewässer, Landdegradation sowie Chemikalien und Abfall über 5000 Projekte in 135 Entwicklungs- und Transitionsländern finanziert. Der GEF unterstützt die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen zur Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der globalen Umwelt. Dabei werden die Finanzhilfen grösstenteils so eingesetzt, dass zusätzliche Ressourcen internationaler Organisationen und des Privatsektors sowie nationale Ressourcen in den Empfängerländern selbst mobilisiert werden. Die Schweiz ist im GEF-Exekutivrat mit einem Sitz vertreten.

Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist die Wiederherstellung der Ozonschicht durch die weltweite Verminderung und schlussendlich den vollständigen Verzicht auf die Herstellung und den Verbrauch von ozonschichtabbauenden Stoffen. Mit dem Ozonfonds werden Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls unterstützt. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil der Geltungsbereich des Montrealer Protokolls auf zusätzliche Substanzen ausgeweitet wurde.

Im Zeitraum von 1991 bis Ende 2020 wurden insgesamt 3,4 Milliarden US-Dollar für Projekte in Entwicklungsländern genehmigt. Diese Projekte erwirkten eine Reduktion der Menge an ozonschichtabbauenden Stoffen in Entwicklungsländern um 90 Prozent.

Der Least Developed Countries Fund (LDCF) ist ein Teil des Finanzmechanismus des Klimaübereinkommens von Paris. Der Fonds richtet sich nach den speziellen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder, die vom Klimawandel und seinen negativen Folgen besonders stark betroffen sind.

Der Special Climate Change Fund (SCCF) ist ebenfalls ein Teil des Finanzmechanismus des Klimaübereinkommens von Paris. Der Fonds stellt zusätzliche Mittel für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung, um Anpassungsprogramme zu unterstützen und den Technologietransfer zu fördern. Der SCCF konzentriert sich dabei auf kleine, mit dem Privatsektor realisierte Projekte mit einem hohen Innovationsgrad. In Zukunft sollen Investitionen in kleinen Inselstaaten priorisiert werden.

An der Sitzung vom 10. November hat die Kommission über die Vorlage beraten. Die Kommission teilt das Ziel des Bundesrates, mittels einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Schweiz mit anderen Ländern die Lösung von globalen Umweltproblemen anzustreben. Dazu ist sie auch bereit, wiederum erhebliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Jedoch beantragt die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen -, auf die vom Bundesrat vorgesehenen Erhöhungen von insgesamt 49,92 Millionen Franken im Vergleich zum Rahmenkredit für die globale Umwelt 2019-2022 zu verzichten. Grund dafür ist die[NB]äusserst[NB]angespannte[NB]Finanzlage[NB]des[NB]Bundes in den kommenden Jahren.

Die Kommission hat den Verpflichtungskredit und die geplanten Erhöhungen eingehend diskutiert. Einig ist sich die Kommission darin, dass die Schweiz ihren Beitrag zur Lösung der globalen Umweltprobleme leisten soll und dass sich die Schweiz daher mit entsprechenden finanziellen Mitteln an den vier Vorhaben beteiligen soll. Das war unbestritten. Betrachtet man jedoch den Voranschlag 2023 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026, so ist offensichtlich, dass die Schweiz in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Herausforderungen zu bewältigen haben wird. Es drohen Defizite in Milliardenhöhe. Aktuell sind die Vorgaben der Schuldenbremse im Finanzplan klar überschritten: Für das Jahr 2024 wird ein struktureller Negativsaldo von 1,1 Milliarden Franken ausgewiesen. In den Jahren 2025 und 2026 steigt der Bereinigungsbedarf auf 3,0 bzw. 3,1 Milliarden Franken.

Angesichts der alarmierenden Zahlen hat die Finanzkommission an ihrer letzten Sitzung den Bundesrat aufgefordert, zeitnah und mit einer Gesamtsicht über alle Bundesaufgaben dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, wie die Voranschläge ab 2024 schuldenbremsenkonform gemacht werden können. Unter diesen Umständen erachtet die Mehrheit der Kommission die vom Bundesrat beantragte Erhöhung der Beiträge als finanzpolitisch nicht tragbar. Die Schweiz ist [PAGE 1062] denn auch nicht zur Aufstockung der Gelder verpflichtet; das wäre eine freiwillige Massnahme.

Die Minderheit der Kommission möchte trotzdem an der Aufstockung der Beiträge festhalten. Sie befürchtet, dass eine Ablehnung der Erhöhung der Mittel ein negatives Signal aussenden und einen Reputationsschaden für die Schweiz bedeuten würde. Sie betont zudem das Interesse der Schweiz, sich verstärkt bei der Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern zu engagieren, welche einen positiven Beitrag an die globale Umwelt leisten. Und sie betont den Umstand, dass auch Schweizer Unternehmen regelmässig an der Umsetzung von Projekten zum Schutz der globalen Umwelt beteiligt werden.

Die Mehrheit der Kommission ist gleichwohl der Ansicht, dass ein noch höherer Beitrag der Schweiz in finanziell besseren Zeiten wünschenswert wäre und vielleicht - diese Aussage wurde ebenfalls infrage gestellt - zu unserer Imagepflege beitragen würde. Gemäss der Mehrheit können wir uns jedoch den Sachzwängen, die sich aus den Defiziten des Finanzplans 2024-2026 ergeben, nicht entziehen. Die Mehrheit der Kommission beantragt daher beim Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die globale Umwelt, in Artikel 1 Absatz 1 den Verpflichtungskredit von 197,75 Millionen Franken auf den Betrag der Vorperiode, mithin 147,83 Millionen Franken, zu kürzen. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a sollen die Beiträge an den GEF 118,34 Millionen Franken betragen; in Buchstabe b sollen die Beiträge an den Ozonfonds 13,54 Millionen Franken betragen; und in Buchstabe c sollen die Beiträge an die Klimafonds SCCF und LDCF 13,15 Millionen Franken betragen.

Im Hinblick auf die prekäre Finanzlage des Bundes und die massive Überschreitung der Vorgaben der Schuldenbremse in den kommenden Finanzplanjahren bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.