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Föhn Peter · Nationalrat · 2003-03-06

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-06

Wortprotokoll

Vielleicht mag es, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, nicht ganz logisch erscheinen oder gar erstaunen, dass ich heute einen Nichteintretensantrag stelle. Allseits weiss man aber, dass ich mich stets gegen eine Senkung der Promillegrenze eingesetzt habe. Mein Antrag, an 0,8 Promille festzuhalten und diese 0,8 Promille auch im Strassenverkehrsgesetz aufzunehmen, fand keine Mehrheit. Das Parlament entschied auf einen Kompromiss, indem nicht der Bundesrat, sondern das Parlament die Grenzwertfestlegung in einer Verordnung beschliesst.

So wird heute vorgeschlagen, eine Alkoholmenge im Bereiche von 0,5 bis 0,79 Promille als nicht qualifizierte und eine Alkoholmenge von 0,8 Promille und mehr als qualifizierte Blutalkoholkonzentration zu bestimmen. Also liegt nach dem vorliegenden Entwurf ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille in jedem Fall Fahrunfähigkeit vor. Ein schöner Kompromiss! Wie es mit Kompromissen so ist: Sie rufen neue Probleme, sie rufen neue Unsicherheiten hervor. Dies zeigen all die möglichen Anträge, die gestellt wurden und nun aufliegen. All diese Antragsteller, bis auf zwei Ausnahmen, sind mit der Senkung auf 0,5 Promille nicht einverstanden.

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Ergo ist es das Ehrlichste, wenn wir auf diese Verordnung erst gar nicht eintreten. Ich habe mich erkundigt, Herr Aeschbacher, und abgesichert: Dieser Nichteintretensantrag ist rechtens, ist möglich und ist demzufolge zulässig. Wir müssen nicht obligatorisch eintreten. Das neue Strassenverkehrsgesetz ist noch nicht in Kraft. Das heisst, der Bundesrat kann entweder eine neue Verordnung vorlegen oder auf das Strassenverkehrsgesetz zurückkommen oder gar in dieser Angelegenheit den Status quo beibehalten.

Darf ich einmal mehr betonen: Ich bin nur für ein Gläschen in Ehren, aber ich habe mich nie für besoffene Autofahrer eingesetzt und werde und würde das nie tun. Da spreche ich auch einmal die Medienvertreter an - da liegt der grosse Unterschied. Denn die Verursacher von Alkoholunfällen bei uns sind allermeist sehr, sehr stark alkoholisiert oder eben besoffen.

Der Promilledurchschnitt der alkoholisierten Unfallverursacher liegt in der Schweiz bei sage und schreibe etwa 1,9 Promille - Sie hören richtig: 1,9 Promille. Dass es Unfälle von Beteiligten mit zwischen 0,5 und 0,8 Promille gibt, ist statistisch so logisch, wie es auch Unfälle mit zwischen 0,2 und 0,5 Promille oder mit 0 Promille gibt. Verheerend, das betone ich noch einmal, sind aber die Unfälle mit sehr stark alkoholisierten Beteiligten. Hier kann man nach dem neuen Strassenverkehrsgesetz schon viel härter und konsequenter durchgreifen; unter anderem können neu alle Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligten Strassenbenützer einer Atemalkoholprobe unterzogen werden. Also kann die Polizei künftig vermehrt Alkoholtests durchführen, was ich als sehr wichtig und auch präventiv erachte.

Hand aufs Herz: Welche Behörden und Beamten kennen ihre Alkoholiker im Strassenverkehr nicht? Man drückt viel zu oft beide Augen zu. Noch etwas zu den Statistiken: Wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist, muss das nicht immer beim stärkeren Autofahrer der Fall sein; vielfach handelt es sich um Selbstunfälle, oder die Unfälle werden gar von herumtorkelnden Fussgängern oder Velofahrern verursacht. Setzen wir auf Prävention, wie in der Schweiz im Strassenverkehr schon seit Jahren erfolgreich praktiziert!

Die Statistiker rühmen auch Österreich und die anderen umliegenden Länder, welche von 0,8 auf 0,5 Promille gegangen sind und deren Unfallstatistik ein entsprechendes Bild widerspiegelt. Aber es wird nicht davon gesprochen, dass die Unfallstatistik bezüglich angetrunkenen Beteiligten im genau gleichen Zeitraum auch in der Schweiz weit besser aussieht, ohne Verschärfung der Gesetzgebung. Also: Setzen wir weiterhin auf Prävention. Die Strafmasse werden im neuen Strassenverkehrsgesetz so oder so verschärft. Es können vermehrt Kontrollen angeordnet und gemacht werden, und wir gefährden keinen Wirtschaftszweig.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Verordnung der Bundesversammlung nicht einzutreten und dort anzusetzen, wo es etwas bringt, und zwar bei der Prävention: vermehrt mit gezielten Aktionen und Kontrollen, wie im neuen Strassenverkehrsgesetz vorgesehen. Wir wollen doch nicht die Kriminalisierung unbescholtener Bürger provozieren. Setzen wir nebst der Prävention auf die Vernunft und Eigenverantwortung, und bleiben wir beim Status quo.

Nun begründe ich meinen Eventualantrag, den ich für den Fall, dass Eintreten beschlossen wird, eingereicht habe. Es mag vorerst zimperlich und kleinlich erscheinen, 0,6 statt 0,5 Gewichtspromille zu beantragen, aber genau im Bereich von 0,4, 0,5, 0,6 und 0,7 Gewichtspromille kann nach einem Nachtessen mit einem feinen Schluck Wein die entscheidende Grenze liegen. Das kann dazu führen, dass vernünftige, unbescholtene Bürger plötzlich kriminalisiert werden. Es heisst zwar schon, bei einer einmaligen Überschreitung passiere nichts oder nicht viel. Aber gegen wen wurde nicht schon eine Administrativmassnahme verfügt, wie es im neuen Strassenverkehrsgesetz heisst, und schon wird der Ausweis mindestens für einen Monat entzogen. Wenn schon Fesseln verpasst werden müssen - bitte möglichst locker.

Im neuen Strassenverkehrsgesetz sind Verschärfungen gegenüber der heutigen Praxis und Gesetzgebung eingebaut, sodass wir über genügend Handhaben verfügen, um alkoholisierte Strassenbenützer zu belangen, auch wenn wir die Grenze bei 0,6 oder 0,7 Gewichtspromille ansetzen. Persönlich habe ich im Strassenverkehrsgesetz das Modell Medralex bevorzugt - das aber leider keine Mehrheit fand -, denn andere Faktoren sind ebenso gefährlich wie Alkohol in kleinem Mass. Denken wir nur an Müdigkeit, Drogen, Medikamente usw. Kommen diese Faktoren ins Spiel, ist die Reaktionsfähigkeit auch nicht so, wie sie sein sollte. Das Schlimmste ist, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenspielen.

Die Problematik Alkohol, insbesondere bei Jugendlichen, ist mir mehr als bekannt. Ich nehme sie auch sehr ernst und überlege, einen entsprechenden Vorstoss zu machen, mit dem Ziel, ein totales Alkohol- und Drogenverbot für alle Jugendlichen unter 18 Jahren zu bewirken. Es ist nämlich erwiesen, dass Jugendliche viel, viel schneller der Sucht verfallen und auch die Reaktionsunfähigkeit oder -einschränkung viel früher einsetzt als bei gestandenen Mannen und Frauen. Seien wir deshalb vernünftig, und engen wir uns und unsere Wirtschaft nicht unnötig ein. Nach vernünftigem und menschlichem Ermessen gilt für mich nach wie vor: Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren. Setzen wir dort an, wo Bedarf dringend notwendig ist.

Ich bitte Sie in diesem Sinne vorerst, nicht auf das Geschäft einzutreten oder dann die anderen Anträge - 0,6 oder 0,7 Promille - zu unterstützen.