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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-11-30

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-30

Wortprotokoll

Ich denke, bevor wir in eine solche Übung einsteigen, ist es nötig und zweckmässig, dass wir uns ganz grundsätzlich die Frage stellen, ob ein solcher Paradigmenwechsel, wie wir ihn hier vollziehen wollen, auch sachgerecht und richtig ist und ob das geltende System wirklich revisionsbedürftig ist.

Was ist der Kern des geltenden Systems? Dafür muss man in der Geschichte etwas zurückgehen, das wurde auch vom Berichterstatter angesprochen. Wir haben das System damals beim Übergang zum neuen Finanzausgleich (NFA) so konzipiert, dass 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP seitens des Bundes gebunden sind. Dass das diesbezügliche Wachstum dynamisch verläuft - es ist so -, kann man hinterfragen. Gleichzeitig, und das ist bei dieser Vorlage der springende Punkt, haben wir damals gesagt, dass die Kantonsbeiträge unabhängig vom Bundesbeitrag aufgestockt werden müssen, und zwar nach Massgabe des Prinzips der Verbilligung zugunsten der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn Sie das Protokoll der damaligen Debatte konsultieren, dann sehen Sie, dass man ganz bewusst einen relativ offenen Rahmen setzen wollte. Man sagte nämlich, dass die Kantone am Ende des Tages am besten wüssten, wie diese IPV-Dosierung sozialpolitisch zu machen sei. Das ist auch in weitere sozialpolitische Massnahmen eingebunden.

Die Einkommensverhältnisse sind in den Kantonen zudem sehr unterschiedlich. Auch punkto Wirtschaftskraft sind die Verhältnisse unterschiedlich. Wir haben, das ist ganz wichtig, hochgradig unterschiedliche Verhältnisse, was die Gesundheitskosten und die Prämienlast anbelangt. Aufgrund dieser Diversität und des Problems, das wir diesbezüglich haben, hat man gesagt: Wir müssen den Kantonen die Freiheit lassen, eine sachgerechte IPV-Dosierung zu machen, sodass die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen unterstützt werden. Später hat das Parlament eine, wenn Sie so wollen, erste Übersteuerung für die Kinder und die jungen Erwachsenen vorgenommen. Vor einigen Jahren hat der Bundesgesetzgeber diesbezüglich gewisse Vorgaben gemacht: Verbilligung der Prämien um mindestens 80 Prozent bei den Kindern und mindestens 50 Prozent bei den jungen Erwachsenen. Das hat auch noch zu Gerichtsentscheiden geführt usw.

Wenn man vom NFA spricht, muss man auch die Globalbilanz erwähnen. Das war immer eine Diskussion, auch zwischen Bund und Kantonen, weil der Kantonsanteil, das räume ich ein, insbesondere als Folge von Sparpaketen nicht mehr bei 50 Prozent lag. Aktuell sind wir wieder relativ ausgeglichen mit etwa 53 Prozent beim Bund und 47 Prozent bei den Kantonen. Die Globalbilanz, die man damals bei der NFA-Diskussion festgelegt hat, ist relativ gut eingehalten.

Ich sage nicht, dass das Modell, welches man damals ausgewählt hat, ein perfektes Modell sei, das sage ich überhaupt nicht. Im Grunde genommen gibt es zwei Alternativen: Sie können eine Reform in Richtung konsequenter Entflechtung machen; hier gibt es auch Ideen. Die Botschaft führt auch kurz aus, dass man überlegt hat, die IPV vollständig den Kantonen zu übertragen, im Gegenzug dafür die Ergänzungsleistungen als nationale Aufgabe zu deklarieren. Diese Diskussionen versandeten ein Stück weit wieder. Diese Aufgabenteilung wurde verschoben. In der Botschaft heisst es, dass man das Thema Mitte 2023 wieder aufnehmen wolle. In der Finanzkommission wurde gesagt, dass es Mitte 2024 werden dürfte, weil die Kantone hier ein Monitoring machen wollen. Das wäre aber ein möglicher konzeptueller Weg, der in eine konsequente Aufgabenentflechtung münden würde. Ich persönlich fände das immer noch das Richtige.

Der andere Weg, den Sie mit dieser Vorlage auf dem Tisch haben, führt in eine weitere Verflechtung in diesem Bereich. Wie ich einleitend erwähnt habe, führt das zu einem eigentlichen Paradigmenwechsel, indem der Bundesgesetzgeber sagt: Wir legen gewisse Rahmenbedingungen im Sinne eines Mindestbeitrags zulasten der Kantone fest. Die Kantone sind also nicht mehr frei, sie sind nicht mehr unabhängig, wie das damals im Jahr 2008 diskutiert und entschieden wurde.

Nach meiner persönlichen Einschätzung ist das der falsche Weg. Eine weitere Verflechtung in diesem Bereich halte ich für konzeptionell nicht gut. Ich bin auch der Meinung, dass man diese Freiheit weiterhin den Kantonen lassen soll, weil die sozialpolitische Einbettung des IPV-Systems in die kantonalen Gegebenheiten nach wie vor sachgerecht ist.

Man spürt auch - Sie haben es im Eintretensvotum des Berichterstatters gehört, und Sie sehen es auch in der Botschaft[NB]-: Wie auch immer an diesem System hantiert wird, sind die Verwerfungen erheblich, weil wir eben als Ausgangslage anerkennen müssen, dass wir grosse kantonale Unterschiede haben. Es ist im Grunde genommen ein kaum zu lösender Knoten, wenn Sie anfangen, das bundesgesetzlich zu übersteuern. Die Zahlen finden Sie auf den Seiten 34 und 35 der Botschaft. Die Effekte zulasten der Kantone bewegen sich zwischen 0 und 95 Millionen Franken. Das sind doch erhebliche Zusatzlasten für die Kantone.

Ich bin der Meinung - das ist letztlich eine grundsätzliche Frage -, dass man die IPV-Steuerung, die Feinsteuerung letztlich den gewählten Regierungen, den gewählten Parlamenten in den Kantonen überlassen sollte. Schliesslich würde ich sagen, dass in fast allen Kantonen über Volksentscheide auch die Frage der richtigen Dosierung der IPV entschieden wurde.

Beide Gegenvorschläge, jener vonseiten des Nationalrates wie auch jener vonseiten des Bundesrates, verpflichten die Kantone - ich wiederhole das gerne nochmals -, einen bestimmten Rahmen, ein bestimmtes Mindestniveau einzuhalten. Diesen Durchgriff finde ich einfach konzeptionell falsch. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir als Bundesgesetzgeber damit gebundene Ausgaben bei den Kantonen schaffen. Das heisst mit anderen Worten, dass die kantonalen Regierungen, die kantonalen Parlamente und auch die kantonalen Souveräne nicht mehr davon abweichen können. Das ist die Konsequenz, wenn wir diesen Paradigmenwechsel vollziehen. Das halte ich für finanzpolitisch wie auch für staatspolitisch verfehlt.

Die Finanzkommission unseres Rates hat im Rahmen eines Mitberichtes genau diese Grundsatzfragen diskutiert, das möchte ich hier in Erinnerung rufen. Wir sind mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss gekommen, dass die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen sei; mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen haben wir beschlossen, dass der Gegenvorschlag des Bundesrates abzulehnen sei; und mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung haben wir beschlossen, dass auch der Gegenvorschlag des Nationalrates abzulehnen sei. Das ist das Ergebnis der Diskussion Ihrer Kommission, die sich um die Finanzen kümmert. Ich denke, als Ständerätinnen und Ständeräte sind wir auch aufgerufen, das Gesamtsystem anzuschauen, beide Staatsebenen, Bund und Kantone, den Fokus nicht nur auf den Bundeshaushalt zu legen, sondern auch zu überlegen, welche Auswirkungen dies auf die kantonalen Haushalte hat.

Ich komme zum Fazit: Ich bin der Meinung, dass sowohl die Initiative als auch die beiden indirekten Gegenvorschläge im Kern falsch konzipiert sind. Wenn schon, müsste man mit der Reform auf eine Entflechtung hinsteuern, nicht in Richtung weiterer Verflechtungen mit problematischen Allokationen zulasten der kantonalen Haushalte.

Wenn wir in diesem Rat die Kantone weiterhin laufend und an den gewählten Institutionen vorbei übersteuern und meinen, Bern wisse besser, was für den Kanton X und den Kanton [PAGE 1106] Y gut sei, dann gehen wir meines Erachtens in eine falsche Richtung. Die Mehrkosten zulasten einzelner Kantone, ich habe es erwähnt, sind massiv. Natürlich kann man nochmals etwas korrigieren - entsprechende Anträge liegen ja auch vor[NB]-, aber konzeptionell ist es der falsche Weg.

Zudem wissen Sie auch, wie es in der Politik läuft. Wenn Sie bei einem Gesetz wie dem KVG bestimmte Stellschrauben erst einmal etabliert haben, wird man später auch gewillt sein, wieder an diesen Stellschrauben zu drehen. Folglich geht es hier eben um eine konzeptionelle Frage und letztlich auch um einen Paradigmenwechsel.

Vielleicht haben Sie kürzlich das Interview mit Peter Sloterdijk in der "Neuen Zürcher Zeitung" gelesen. Meines Erachtens hat er dort einen sehr guten Satz für die Politik gesagt, und zwar, dass die Lösungen nie schlimmer sein sollten als die Probleme. Ich meine, das passt zu dieser Vorlage. Ich bestreite keineswegs, dass bei der IPV Handlungsbedarf besteht, aber die Frage ist, wie mit diesem Handlungsbedarf umgegangen werden soll: Soll der Bundesgesetzgeber übersteuern, oder sollen wir darauf vertrauen, dass die kantonalen Instanzen die IPV bei entsprechendem Bedarf auch anpassen?

Aktuell ist der Bedarf offenkundig, die Situation an der Prämienfront kennen Sie. Mein Kanton beispielsweise hat gestern im Rahmen des Budgets 2023 zusätzliche 36 Millionen Franken beschlossen, andere Kantone fassen ähnliche Beschlüsse. Es ist ja nicht so, dass unsere gewählten Behörden, die Kantonsregierungen und -parlamente, in dieser Frage schlafen würden, sie nehmen ihre Verantwortung wahr.

In diesem Sinne, aber auch im Sinne sehr grundsätzlicher Überlegungen bin ich persönlich zum Schluss gekommen, dass die indirekten Gegenvorschläge von Bundesrat und Nationalrat falsch aufgegleist sind und dass wir in der Abwägung besser beim geltenden System bleiben und somit auch das Vertrauen in die Kantone aufrechterhalten sollten. Die Kantone erkennen den Handlungsbedarf, und sie passen die IPV-Budgets auch an.