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Germann Hannes · Ständerat · 2022-12-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich hier noch einmal dazu Stellung nehme. Ich kann nahtlos beim Vorredner anschliessen. Man soll nicht etwas regulieren, das bereits reguliert ist. Die Branchenvereinbarung regelt drei Bereiche, nämlich das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Qualität der Vermittlertätigkeit sowie die Deckelung der Provisionen bei 70 Franken bei einem Grundversicherten bzw. bei einer Jahresprämie für einen Zusatzversicherungsvertrag. Die Deckelung der Provisionen gilt nur für ungebundene Versicherungsvermittler. Die telefonische Kaltakquise, und darum ist eben das Gesetz gar nicht mehr zwingend nötig, ist durch das Fernmeldegesetz und die Qualität der Versicherungsvermittlertätigkeit durch das Versicherungsaufsichtsgesetz bereits geregelt. Die Deckelung der Provision im Zusatzversicherungsbereich verletzt zudem das Kartellgesetz. Aber damit kann der Rat offenbar leben.

Was gravierender ist: Die Deckelung der Provisionen führt dazu, dass die Ausgaben für Provisionen zwar tatsächlich sinken, diejenigen aber für Sponsoring, Marketing, Werbung, Wettbewerbe und andere Aktivitäten, die ausgeführt werden, um legal zu potenziellen Kunden zu kommen, steigen, und damit steigen die Ausgaben für die Kundenakquisition insgesamt. Die Deckelung der Provisionen führt zu Definitionsfragen, führt zur Frage, was alles zur Vermittlertätigkeit gehört. Über diese Schwierigkeit haben wir bereits geredet. Es gibt Marketing, Sponsoring, Werbung, Wettbewerbe und andere Aktivitäten, die ausgeführt werden, um ohne Kaltakquise zu Daten zu kommen.

Nun zeigt sich bereits im zweiten Jahr nach der Branchenvereinbarung tatsächlich das, was zu befürchten war, nämlich dass die Krankenversicherer zwar weniger Provisionen bezahlen, dass dafür aber die Aufwände für die Gewinnung von Neukunden insgesamt entsprechend steigen. Hier sieht man, dass dieses Kartell auch für die Konsumierenden nicht von Vorteil ist. Eine Branchenvereinbarung, die nicht mehr verspricht, als das geltende Recht einzuhalten - also das Fernmeldegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren [PAGE 1113] Wettbewerb sowie das Versicherungsvertragsgesetz -, die den internen und externen Vertrieb ungleich behandelt und darüber hinaus das Kartellgesetz verletzt, ist für mich sehr problematisch.

Damit bitte ich Sie zwar gleichwohl, der Mehrheit zuzustimmen, also festzuhalten, was dem Entwurf des Bundesrates entspricht, weil damit bei einem miserablen Gesetz wenigstens der Schaden in Grenzen gehalten werden kann. Für mich ist dieses Gesetz aber überflüssig, ich werde es in der Schlussabstimmung ablehnen.