Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-10
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-10
Wortprotokoll
Es scheint, dass das Gold in diesen Tagen uns alle bewegt. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2003 die Grundsatzentscheidung zur Goldverwendung getroffen. Das Parlament wird dann die endgültigen Entscheide fällen können. Es wird eine Botschaft zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage ausgearbeitet, welche die Substanzerhaltung des Goldvermögens und die Verteilung der darauf erzielten realen Erträge regelt. Damit sind Parlament und Volk in die Entscheidung eingebunden.
Die Erträge sollen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden, sofern Sie natürlich dieser Lösung zustimmen. Gemäss aktuellem Zeitplan soll die Botschaft vom Bundesrat zuhanden des Parlaments spätestens im Oktober 2003 verabschiedet sein. Bis zum Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage ist dieses Goldvermögen ja ein Bestandteil der normalen Reserven der Nationalbank. Es hat keine andere rechtliche Qualifikation und muss gleich behandelt werden. Bis zum Inkrafttreten sollen die auf dem bereits verkauften und reinvestierten Goldvermögen erzielten Erträge mittels einer zusätzlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Nationalbank zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. Das könnte erstmals im Frühling 2004 stattfinden.