AB 310431
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-01
Wortprotokoll
Zu den Minderheitsanträgen in Block 1: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 128 Absatz 1 abzulehnen. Diese Bestimmung wäre eine massive Ausweitung der Vorlage. Sie kann wohl nicht einfach so noch eingefügt werden, ohne dass sie einmal in der Vernehmlassung war. Zudem würde sie die Vorlage natürlich massiv verkomplizieren. Offenbar ist die Vorlage schon so recht komplex. Sie sollten darauf verzichten, sie noch auszuweiten. Es ist auch ein anderer Bereich, der hier eingepflanzt werden soll. Das dient der Vorlage nicht. Ich bitte Sie also, wie die Kommissionssprecher, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.
Damit komme ich zu Artikel 129a Absatz 1. Hier geht es, auch das wurde ausgeführt, um das Wort "multinational". Wir sind der Meinung, dass Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit folgen sollten. Der Minderheitsantrag Feller ist eigentlich eine Einschränkung für eine mögliche Einführung der Säule 1. Sie beraten hier keine Vorlage für ein, zwei Jahre, sondern eine Verfassungsvorlage. Es bleibt immer offen, ob diese Säule dann doch einmal kommt. Wegen dieses Wortes dann schon wieder eine Verfassungsänderung zu machen, ginge wohl zu weit. Der Antrag der Mehrheit ist hier flexibler und gibt mehr Möglichkeiten. Der Antrag der Minderheit Feller fügt hier den Begriff "multinational" ein.
Das Gleiche gilt bei Artikel 129a Absatz 2. Dort geht es eigentlich um die gleiche Frage. Wir sollten jetzt keine Einschränkung vornehmen, sondern eine Verfassungsgrundlage schaffen, die auch dann Gültigkeit hätte, wenn einmal die Säule 1, sofern sie dann kommt, eingefügt werden müsste.
Dann komme ich zu Artikel 129a Absatz 3. Hier gibt es wiederum einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas. Ich bitte Sie, diesen ebenfalls abzulehnen. Es geht um die Frage der Personengesellschaften. Wir haben wohl keine Personengesellschaften, die in dieser Grössenordnung sind. Aber es ist nun mal eine Vorlage, die auf internationale Bereiche ausgerichtet werden muss. In anderen Ländern gibt es Personengesellschaften, die eben diese Umsatzgrösse erreichen. Diese müssen auch eingeschlossen sein. Es ist also wieder eine Einschränkung, die sich, was logisch scheint, auf das Schweizer Recht beziehen würde. Diese Einschränkung muss, um die Bestimmung international zu machen, abgelehnt werden.
Beim Antrag zu Absatz 3 Buchstabe c geht es um die Frage der Erhebung. Hier ist auch klar, dass der Minderheitsantrag abzulehnen ist. Die Kantone sind ja schon Bezüger dieser Steuern. Sie haben diese Firmen auf dem Radar. Sie wollen die Steuern weiter beziehen. Die Bundessteuer ist sozusagen das Gütesiegel gegen aussen, die Bestätigung, dass die Steuer in der ganzen Schweiz entsprechend berechnet und angewendet wird. Die Erhebung muss aber bei den Kantonen bleiben.
Zusammengefasst bitte ich Sie, alle Minderheitsanträge in Block 1 abzulehnen.