Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-01
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Artikel 55b zu streichen. Er ist etwas verunglückt, so wie er da hineingekommen ist.
Am 1. Juli 2021 ist der neue Artikel 55a KVG in Kraft getreten. Seither haben die Kantone die Möglichkeit, die Zulassung ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte zu beschränken. Mit dem von der Mehrheit beantragten Artikel 55b würde diese Zulassungsbeschränkung bei einer überdurchschnittlichen Kostensteigerung nun auf Leistungserbringer im nichtärztlichen Bereich ausgeweitet.
Solch eine Ausweitung ist meines Erachtens weder nötig noch sinnvoll. Mit den bestehenden, gesetzlich verankerten Instrumenten der Wirtschaftlichkeitskontrolle und der Qualitätsentwicklung können nicht notwendige Leistungen bereits heute verhindert werden. Hinzu kommt, dass es schwierig ist, eine genaue, bedarfsgerechte Anzahl von Leistungserbringern festzulegen. Diese hängt zu stark von den kantonalen und regionalen Versorgungsstrukturen ab. Eine pauschale Regel im Sinne von "oberhalb des gesamtschweizerischen Durchschnitts", wie es die Mehrheit beantragt, würde dieser Vielfalt nicht gerecht und würde am Bedarf der Bevölkerung vorbeisteuern. Zudem gibt es beim erst gerade in Kraft gesetzten Artikel 55a bekanntlich einige Einführungsprobleme. Wenn die Zulassungssteuerung künftig schon ausgeweitet [PAGE 1130] werden soll, braucht es nach ein paar Jahren Erfahrung eine Gesamtevaluation der Wirkung. In diesem Kontext könnte dann auch über eine solche Ausweitung diskutiert werden, aber nicht vorher.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür nennen, was dieser Artikel bewirken könnte: Apotheken in Kantonen, die[NB]ausschliesslich das sogenannte Rezeptursystem kennen - Medikamente müssen dort in den Apotheken bezogen werden -, befinden sich kostenmässig über dem schweizerischen Durchschnitt und wären von dieser Bestimmung betroffen. Würde nun ein solcher Kanton die Zulassung der Apotheken beschränken, wäre die Versorgungssituation kritisch, weil nur Apotheken die Bevölkerung mit Medikamenten versorgen und Medikamente nicht wie in anderen Kantonen auch in einer Arztpraxis bezogen werden können.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit zu folgen, weil im Prinzip alles schon in Artikel 55a geregelt ist.