Müller Leo · Nationalrat · 2022-12-01
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit will ich die Formulierung in Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 6 ergänzen und präzisieren. Das Wichtigste vorweg: Mit diesem Minderheitsantrag wird überhaupt nicht tangiert, wie die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Kantonen ist. In diesem Sinne können Sie diesen Antrag völlig entkrampft angehen und beurteilen - das als Wichtigstes vorweg.
Beim Antrag geht es darum, dass eine gerechte Verteilung der Mehreinnahmen zwischen Kanton, Städten und Gemeinden erfolgen soll. Die Kantonsautonomie wird dadurch nicht eingeschränkt. Gemeinden und Städte sind in den ländlichen Räumen angesiedelt, und es geht darum, dass das anfallende Steuersubstrat auch in die Fläche verteilt wird. Das passiert bei den übrigen Gewinnsteuern auch. Wir wissen ja, die Steuer, die hier erhoben werden soll, ist eine ergänzende Gewinnsteuer, und ein Teil davon geht an die Kantone. Wie hoch ihr Anteil genau sein wird, werden wir jetzt dann entscheiden. Ein Teil davon geht aber sicher an die Kantone. Bei diesem Minderheitsantrag geht es darum, dass dieser Anteil gleichmässig auf Kanton, Städte und Gemeinden verteilt wird, wie das bei den übrigen Gewinnsteuern auch passiert. Gemeinden und Städte sind stetigen Investitionstätigkeiten ausgeliefert, wenn wir das so sagen wollen: Sie investieren in Bildung, Kinderbetreuung, Integration, Kultur, Verkehrsinfrastruktur usw. Damit leisten auch die Gemeinden und Städte einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität für Unternehmen und Privatpersonen, die dort nach Möglichkeit Unternehmens- respektive Wohnsitz nehmen sollen.
Diese Attraktivität soll weiter erhalten bleiben. Die Gemeinden und Städte tragen ja auch das Risiko, dass Steuerausfälle entstehen könnten, wenn Unternehmen wegziehen würden. Sie tragen eben das Risiko der volkswirtschaftlichen Verhaltensanpassung mit.
Jetzt sollen hier die Gemeinden und Städte nicht vergessen werden. Es soll bei Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 6 eine Präzisierung angebracht werden. Der Bundesrat schlägt ja die Formulierung "Die Kantone berücksichtigen die Gemeinden angemessen" vor; das ist der Entwurf des Bundesrates. Mit meinem Antrag will ich "angemessen" noch etwas präzisieren, indem ergänzt werden soll: "[...] indem sie eine Verteilung wie bei den Gewinnsteuereinnahmen anwenden." Das ist die einzige Ergänzung. Es wird also nichts Neues [PAGE 2062] geschaffen, sondern nur der Hinweis eingefügt, dass die Verteilung auf die Städte und Gemeinden gleich erfolgen soll, wie sie bei den übrigen Gewinnsteuern erfolgt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit V zuzustimmen.