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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2022-12-05

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-05

Wortprotokoll

Gemäss Bundesrat und Nationalrat kann der Bund zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben mit anderen schweizerischen Gemeinwesen und Organisationen, die von Gemeinwesen gemeinsam geschaffen wurden, Vereinbarungen über die technische und organisatorische Umsetzung der Zusammenarbeit beim Einsatz elektronischer Mittel abschliessen. Gemäss Artikel 4 Absätze 1 und 2 kann er diese selbstständig abschliessen. Unser Rat wollte nach der ersten Beratung, dass die betroffenen Kantone vor Abschluss der Vereinbarungen zusätzlich anzuhören seien. Zudem bedürften Vereinbarungen mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen der Zustimmung des betreffenden Kantons.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Der Minderheitsantrag ist nämlich ein Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Nationalrates und dem Beschluss unseres Rates. Der Zusatz, dass bei jeder Vereinbarung auch die Zustimmung der Gemeinde oder Gemeindeorganisation vorliegen muss, ist unnötig. Warum? Mit dem ersten Teil von Artikel 4 Absatz 4 wird die Koordination sichergestellt. Bevor der Bund Vereinbarungen abschliesst, hört er immer die Kantone an. Diese Bestimmung bildet die Grundlage dafür, dass die Digitalisierung auf und zwischen den Staatsebenen funktioniert. Diese Bestimmung stellt also sicher, dass keine Gemeinde mit dem Bund eine [PAGE 1141] Vereinbarung abschliesst, ohne dass der betroffene Kanton konsultiert wird. Das ist richtig so.

Falsch ist es aber, wenn die Kantone jeder Vereinbarung zwischen Bund und Gemeinden vorgängig explizit zustimmen müssen. Gegen den Willen der Kantone wird der Bund nämlich ohnehin keine Vereinbarung mit einer Gemeinde abschliessen. Es war und ist an den Kantonen und Gemeinden, gemeinsam ihr Verhältnis zu regeln, und das funktioniert. Es braucht hier seitens Bund keine zusätzlichen Regulatorien.

Wird das Erfordernis der Zustimmung nun explizit eingebaut, wird der Prozess in eine unnötige Extraschlaufe gehen. Das Verfahren wird ohne Not komplizierter werden. Das ist schlecht und verlangsamt schlussendlich die Digitalisierung.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diesem Kompromissantrag zuzustimmen und meiner Minderheit zu folgen.