AB 310887
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-05
Wortprotokoll
Wir führen heute hier eine Diskussion über das Sexualstrafrecht. Diese Diskussion ist emotional sehr aufgeladen. Ja, Frau Funiciello, Sie haben recht: Sexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Darum gehören Täter hart bestraft. Und ja, Sie haben recht: Der menschliche Körper, egal ob von Mann oder von Frau, ist kein Selbstbedienungsladen. Darum hat der Ständerat gut daran getan, diese Frage abzukoppeln und gesondert zu behandeln.
In der aktuellen Debatte geht etwas vergessen. Frau Kollegin Markwalder hat es glücklicherweise erwähnt: Die ständerätliche Variante ist juristisch gesehen ein Quantensprung. Warum? Das Tatbestandsmerkmal der Nötigung wurde gestrichen. Damit wird nicht mehr vorausgesetzt, dass auf ein Opfer mit physischer oder psychischer Gewalt eingewirkt wurde, damit wird nicht mehr vorausgesetzt, dass sich ein Opfer wehren muss. Das ist das wirklich Wichtige an dieser Vorlage. Und ja, mit Revenge Porn und Cybergrooming hat man in dieser Vorlage zwei wichtige Fragen auch geklärt. Die Mitte-Fraktion begrüsst diese Verbesserungen.
Damit konzentriert sich die vorliegende Debatte auf zwei Fragen: erstens auf jene der Wahl zwischen der Zustimmungs- oder der Ablehnungsvariante und zweitens auf jene der Strafe für verurteilte Sexualstraftäter.
Ich beginne mit Letzterem. Aktuell beträgt die Mindeststrafe für einen Vergewaltiger ein Jahr, zudem ist auch eine Geldstrafe möglich. Kann es wirklich sein, dass ein Vergewaltiger, jemand, der eine sexuelle Handlung mit Kindern begeht, eine Schändung oder eine sexuelle Nötigung, mit Geldstrafe bestraft werden soll? Aus Sicht der Mitte-Fraktion darf er das nicht, und wer das will, betreibt Täterschutz. Denn anders als bei der Frage der Variante reden wir hier von rechtskräftig verurteilten Tätern, also solchen, denen man eine fehlbare sexuelle Handlung nachgewiesen hat. Für die Mitte-Fraktion ist klar: Verurteilte Sexualstraftäter sollen hart bestraft werden.
Die zweite zentrale Frage, die Frage, ob die Variante "Nur Ja heisst Ja" oder "Nein heisst Nein" gewählt werden soll, werde ich bei meinem Minderheitsantrag im Detail ausführen. Vorläufig nur so viel: Beide Varianten gehen davon aus, und das ist wichtig, dass sexuelle Handlungen stets im Einvernehmen erfolgen. Niemand darf gegen seinen Willen sexuelle Handlungen erleiden müssen. Ist das nicht der Fall, sollen die Personen, die sich nicht daran halten, bestraft werden - Punkt. Also sowohl bei der Zustimmungs- wie bei der Ablehnungsvariante ist dies die Grundvoraussetzung: Sexuelle Handlungen haben im Einverständnis zu erfolgen. Die unterschiedlichen Konsequenzen der beiden Lösungen sind eigentlich einzig verfahrens- und strafprozesslicher Art.
Zu guter Letzt müssen wir uns die Frage stellen: Welche Kriminalisierung der Sexualität wollen wir annehmen? Wenn wir nämlich davon ausgehen, dass im Grundsatz sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen erlaubt, ja sogar erwünscht sind, dann haben wir eine positive Sichtweise auf Sexualität und gehen davon aus, dass diese grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis erfolgt. Diesfalls ist auch klar, dass die "Nein ist Nein"-Lösung, wie dies Staatsanwältinnen und Untersuchungsbehörden klar gesagt haben, die praktikablere Lösung ist. Schlussendlich geht es hier nicht um gesellschaftspolitische Zeichen, sondern um Lösungen, die den Opfern helfen und schlussendlich zu mehr Verurteilungen führen, sollte es denn mehr Täter geben. Mit der "Ja ist Ja"-Lösung suggerieren wir, dass das der Fall ist; aber Fachleute sagen uns, dass diese Suggerierung nicht zum Vorteil der Opfer sein wird.
Die Mitte-Fraktion wird sich daher mehrheitlich für den Antrag der Minderheit und damit für die "Nein ist Nein"-Lösung aussprechen. Und ich wiederhole, das ist das Wichtigste: Bei beiden Varianten wird vorausgesetzt, dass sexuelle Handlungen stets im Einvernehmen erfolgen. Alles andere ist nicht zulässig, und alles andere soll hart, aber wirklich hart bestraft werden.