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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06

Wortprotokoll

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und besonders der Fotovoltaikanlagen ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat deshalb in diesem Sinne am 26. Oktober dieses Jahres auch ein Umsetzungskonzept zu den Motionen Français und Jauslin verabschiedet, die ja eine Versorgung des Immobilienbestandes des Bundes mit erneuerbaren Energien verlangen. Dieser Ausbauplan sieht vor, die mit Fotovoltaik gewonnene Energie bis im Jahr 2034 von 13 auf 87 Gigawattstunden zu steigern, und zwar durch die Gewinnung auf Gebäuden, Fassaden und Infrastrukturen der zentralen Bundesverwaltung. Der Aufwand für die Installationen wird auf rund 143 Millionen Franken geschätzt.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) baut entlang der Nationalstrassen dort Anlagen, wo es einen Strombedarf für die Nationalstrassen selbst gibt. Es geht hier um die Versorgung der Nationalstrassentunnels und der Werkhöfe mit Strom. Das ASTRA stellt die Infrastrukturobjekte, die es nicht selber nutzt, Dritten unentgeltlich zur Verfügung. Damit kann das gesamte Fotovoltaikpotenzial entlang der Nationalstrassen am besten ausgeschöpft werden.

Es gibt auch auf Lärmschutzwänden ein Potenzial für die Produktion von Fotovoltaikenergie. Das wurde in einer Studie als Antwort auf das Postulat Storni aufgezeigt. Bei diesen Objekten bestehen aber im Vergleich zu den vorteilhaften und günstigen Fotovoltaikinstallationen auf Dächern zahlreiche Einschränkungen. Der Bundesrat unterstützt jedoch die Sicht der Motionäre, dass auch dieses Potenzial so weit als möglich ausgeschöpft werden soll, ebenso wie das Potenzial auf anderen Infrastrukturobjekten.

In der Zwischenzeit haben Sie ja beschlossen, alle geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bis im Jahr 2030 mit Fotovoltaik auszurüsten. Das UVEK ist jetzt daran, die Verordnung zu dieser Bestimmung vorzubereiten. Damit sind, denke ich, für die Infrastrukturen der zentralen Bundesverwaltung die Anliegen dieser Motion behandelt. Man kann sagen, dass dem Anliegen der Motion umfassend Rechnung getragen wurde.

In Anbetracht dieser Entwicklung kann die Motion gemäss dem Antrag Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie abgelehnt werden.