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Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-12-08

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-08

Wortprotokoll

Das Geschäft, das wir heute behandeln, zeigt ein wenig auf, in welch schwierigem Verhältnis wir teilweise mit der EU stehen bzw. die EU mit uns, wenn Sie so wollen. Die EU liess ja die Börsenäquivalenz, also die Anerkennung der Schweizer Börse, Mitte 2019 auslaufen. Der Bundesrat erliess dann, gestützt auf Artikel 184 der Bundesverfassung, im November 2018 diese Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur, damit sich die Börse auf dieses Szenario vorbereiten kann. Dieses unmittelbar auf die Bundesverfassung abgestützte Konzept, diese Schutzmassnahme, war zu befristen. Die Massnahme lief per Ende 2021 aus. Der Bundesrat konnte sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einmalig verlängern, sodass die Schutzmassnahme nun bis 2025 gilt. Damit die Verlängerung möglich ist, muss er innert sechs Monaten dem Parlament eine Botschaft unterbreiten, was wir hiermit eben machen. Damit diese Schutzmassnahme, die nach wie vor notwendig ist, nicht ersatzlos ausläuft, beantragt der Bundesrat mit dieser Vorlage die Überführung der bestehenden Schutzmassnahme ohne eine materielle Änderung in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz.

Wir können hier rückblickend feststellen, wie das schon gesagt wurde, dass sich diese Massnahme bewährt hat. Es war eine Reaktion auf den Druck der EU. Dieser zielte damals darauf ab, dass die Schweiz den Rahmenvertrag zu unterschreiben hätte. Mit dieser Massnahme ist es gelungen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, wenn Sie so wollen, eben eine gleiche Massnahme zu treffen gegenüber der EU. Das hat sich bewährt, es haben sich alle daran gehalten. Wie schon gesagt wurde, schlagen wir Ihnen mit der Übernahme ins Gesetz vor, dass der Bundesrat diese Massnahme auflösen könnte, sofern die EU die Schweizer Börse wieder als äquivalent beurteilen oder anerkennen würde. Wir gehen immer noch davon aus, dass das einmal möglich sein wird. Es ist daher keine definitive Massnahme. Sie muss aber aufgrund unserer Bestimmungen ins Gesetz überführt werden. Es ist also eine Formalie.

Die Börsenäquivalenz fehlt bis heute, sie ist im Moment auch nicht Bestandteil der Gespräche, die wir mit der EU führen. In [PAGE 1211] den Sondierungsgesprächen ist der Finanzmarktzutritt kein Thema.

In der Zwischenzeit hat sich geändert, dass Grossbritannien nach dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Grossbritannien ist aus dem Konzept gefallen. Herr Schmid hat es angetönt: Wir sind mit Grossbritannien im Gespräch für ein bilaterales Abkommen für den Marktzutritt - wegen der Regierungswechsel in Grossbritannien gibt es etwas Verzögerung. Wir werden uns noch vor Weihnachten einmal in London treffen; das Abkommen wird wohl in der ersten Hälfte des nächsten Jahres endgültig abgeschlossen werden können. Wir werden mit Grossbritannien eine wesentlich bessere Verständigung für eine gegenseitige Anerkennung haben, als wir dies mit der EU haben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es handelt sich um eine Überführung von der Verordnung in das Gesetz, ohne materielle Änderungen. Damit haben wir Gewähr, dass wir die Schweizer Börse, den Schweizer Finanzplatz nach wie vor schützen bzw. gute Rahmenbedingungen schaffen können.