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AB 311602

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-08

Wortprotokoll

Die Vorlage geht ja zurück auf einen Vorstoss respektive eine Motion von Herrn Nationalrat Grin aus dem Jahr 2017. Die Motion wurde dann am 6. März 2019 vom Zweitrat angenommen, und sie beauftragt den Bundesrat, die Abzüge zu erhöhen. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen.

Wir haben schon 2017 - darauf bin ich fast ein bisschen stolz - darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Abzüge im Rahmen der gesamten übrigen Aufgaben nicht finanzierbar sei. Aufgrund der Annahme der Motion haben wir dann selbstverständlich diese Gesetzesvorlage gemacht. Sie sieht vor, das wurde gesagt, dass der maximale Abzug für Alleinstehende von heute 1700 Franken auf 3000 Franken, für Ehepaare von 3500 Franken auf 6000 Franken und pro Kind von 700 Franken auf 1200 Franken zu erhöhen sei. Wenn Sie die Botschaft noch einmal aufmerksam lesen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat Ihnen nicht empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. Wir waren also auch dort konsequent. Wir hatten die Motion abgelehnt und haben auftragsgemäss die Vorlage und die Botschaft erarbeitet. Es kommt ganz selten vor, dass der Bundesrat Ihnen dann nicht empfiehlt, der Vorlage auch zuzustimmen.

Der Bundesrat hat also weiterhin diese Skepsis aufgrund der höheren finanziellen Belastung. Die Vorlage würde gemäss unseren Schätzungen zu Mindereinnahmen von 315 Millionen Franken im Bundeshaushalt und 85 Millionen Franken in den kantonalen Haushalten führen.

Sie sind jetzt in der politischen Abwägung dieser beiden Vorlagen, des Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative einerseits und dieser Vorlage zur Erhöhung der Abzüge andererseits. Wir haben die Vorlage auftragsgemäss gemacht. Sie war in der Vernehmlassung, sie ist ordentlich und sauber ausgearbeitet, man sieht, was daraus entstehen könnte. Ich muss aber sagen, der Bundesrat würde auch gut schlafen, wenn Sie nicht darauf eintreten würden.

Ich glaube, angesichts der Entwicklung der Finanzen, die noch negativer ist, als wir damals, 2017, in der Antwort auf die Motion Grin befürchtet hatten, und angesichts der Prämien-Entlastungs-Initiative würde es politisch wahrscheinlich eher dafür sprechen, dass man noch einmal das Ganze anschaut. Denn hier entlasten Sie auf der einen Seite, das wurde gesagt, naturgemäss insbesondere höhere Einkommen. Personen mit kleineren Einkommen, die gar keine direkte Bundessteuer bezahlen - das sind immerhin rund 40 Prozent -, sind davon gar nicht betroffen. Auf der anderen Seite sind Sie nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten. In diesem Umfeld befinden Sie sich.

Wir haben unseren Auftrag erfüllt. Wir haben Ihnen nicht empfohlen, die Motion anzunehmen. Jetzt sind Sie frei, ob Sie auf die Vorlage eintreten wollen oder nicht. Wie gesagt, wir haben den Auftrag erfüllt, und wir würden auch gut schlafen, wenn Sie jetzt nicht eintreten und das Ganze im Lichte der gesamten Entwicklung noch einmal beurteilen würden.